Guten Tag,
ich habe mal eine Frage. Ich war Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH die 2014 mangels masse liquidiert wurde. Die einzige Forderung gegen mich/die Firma waren 3.000 Euro vom FA aber dagegen hatte ich ca. 10.000 Euro an offenen Rechnungen die meine Kunden nicht bezahlt hatten. Da es sich alles um Rechnungen unter 100 Euro handelte, hat der Insolvenzverwalter gar nicht erst versucht diese einzutreiben.
Darf ich jetzt im Nachhinein als ehemaliger, haftender Gesellschafter (das FA hat die 3.000 Euro natürlich bei mir geltend gemacht) diese noch offenen Rechnungen eintreiben?
Firma liquidiert aber Restforderungen noch offen
11. April 2016
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Frage vom 11. April 2016 | 10:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma liquidiert aber Restforderungen noch offen
Insolvent und jetzt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. April 2016 | 14:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Darf ich jetzt im Nachhinein als ehemaliger, haftender Gesellschafter (das FA hat die 3.000 Euro natürlich bei mir geltend gemacht) diese noch offenen Rechnungen eintreiben?
Einzige Möglichkeit wäre wohl, das die Forderungen vor der Auflösung rechtskräftig auf den GF übertragen wurden.
Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein?.
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