Firmeninsolvenz , Auswirkungen auf Ehepartner im Trennungsjahr

9. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Julie1607
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmeninsolvenz , Auswirkungen auf Ehepartner im Trennungsjahr

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Der Ehemann ist seit 2 Jahren selbständig, hat eine Gebäudereinigungsfirma. Er muss nun Firmeninsolvenz beantragen. Die Ehefrau hat nie für irgendetwas unterschrieben und war nie in die Selbständigkeit involviert.
Grundsätzlich wäre sie nun zumindest für die Schulden nicht haftbar zu machen, richtig? Allerdings kann unter Umständen ihr Gehalt zum Teil gepfändet werden, oder?
Wie sieht es aus, wenn das Ehepaar sich scheiden lassen will und die Firmeninsolvenz im Trennungsjahr begonnen wird? Ist die Ehefrau dann noch unterhaltspflichtig oder kann etwas von ihrem Lohn zum Beispiel gepfändet werden?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von Julie1607 am 09.04.2020 12:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Julie1607):
Grundsätzlich wäre sie nun zumindest für die Schulden nicht haftbar zu machen, richtig?

Wenn sie keine Darlehen mitunterschrieben hat, nein.
Zitat:
Allerdings kann unter Umständen ihr Gehalt zum Teil gepfändet werden, oder?/QUOTE]
Nicht für die Schulden des Mannes.
Zitat:
Ist die Ehefrau dann noch unterhaltspflichtig

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Das Gehalt der Frau spielt nur eine Rolle für die Beurteilung ob sie bei dir als unterhaltspflichtige Person gilt.
Ob sie dir ggf Unterhalt schuldig ist ist eine andere Frage und gehört ggf ins Familienrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julie1607
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten... der Ehemann befürchtet, dass die Ehefrau für alles haftbar gemacht werden könnte. Wenn sie sich nicht scheiden lassen, kann die Ehefrau denn eine eigene Firma eröffnen oder würde das aufgrund der Insolvenz des Ehemannes nicht möglich sein?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Julie1607):
Wenn sie sich nicht scheiden lassen, kann die Ehefrau denn eine eigene Firma eröffnen oder würde das aufgrund der Insolvenz des Ehemannes nicht möglich sein?

In Deutschland gibt es keine Sippenhaft. Selbstverständlich kann die Frau eine eigene Firma eröffnen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Julie1607
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
In Deutschland gibt es keine Sippenhaft.

Stimmt, aber die Ehefrau könnte unterhaltspflichtig gegenüber dem Mann sein.

Im Rahmen der Unterhaltspflicht kann es zur gesteigerten Erwerbsoliegenheit kommen. Dadurch kann es passieren, das die naturgemäß verlustbehaftete Firmengründung gegenüber dem sicheren Job zurückstehen müsste.


Sollte man also prüfen, ob da was auch der Richtung droht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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