Hallo,
Herr X meldet privat Insolvenz an.
Herr Y hatte Herrn X (und dessen Frau) auf Schadenersatz nach Hauskauf verklagt.
Nun erging das Teilurteil, weil das Verfahren gegen Herrn X ausgesetzt wurde.
Frau X wurde verurteilt den geforderten Schadensersatz zu zahlen. Das Verfahren gegen Herrn X wird nach dessen Insolvenz fortgeführt wird.
Im Teilurteil wird festgestellt, dass Herr X den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Kann Herr Y nun die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und welche Folgen hat das arglistige Verschweigen?
Gruß
Carl
Forderung aus arglistigen Verschweigen - Insolvenz
13. Dezember 2025
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Frage vom 13. Dezember 2025 | 09:06
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus arglistigen Verschweigen - Insolvenz
#1
Antwort vom 14. Dezember 2025 | 00:54
Von
Status: Bachelor (3506 Beiträge, 1358x hilfreich)
Hast du keinen Anwalt?
#2
Antwort vom 15. Dezember 2025 | 09:47
Von
Status: Student (2251 Beiträge, 445x hilfreich)
Hast Du die Antworten aus Deinen anderen Threads vergessen?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2025 | 17:50
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :Kann Herr Y nun die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden
Dann hätte er den Sćhaden auch gleich abschreiben und das Geld für die Verfahrenskosten verbrennen können.
Zitat :welche Folgen hat das arglistige Verschweigen?
Es kann eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung sein. Solche Forderungen gehen in der Insolvenz nicht unter wenn sie korrekt geltend gemacht werden.
Das sollte ein Anwalt machen. Laien passieren da of teure Fehler.
Warum gehst du nicht den einfachen Weg und bedienst dich an der Frau?
#4
Antwort vom 16. Dezember 2025 | 10:22
Von
Status: Student (2251 Beiträge, 445x hilfreich)
Und auch diese muss beim Insolvenzverwalter als solche angemeldet werden.Zitat :Es kann eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung sein.
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