Forderung aus arglistigen Verschweigen - Insolvenz

13. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
Carl22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus arglistigen Verschweigen - Insolvenz

Hallo,

Herr X meldet privat Insolvenz an.
Herr Y hatte Herrn X (und dessen Frau) auf Schadenersatz nach Hauskauf verklagt.
Nun erging das Teilurteil, weil das Verfahren gegen Herrn X ausgesetzt wurde.
Frau X wurde verurteilt den geforderten Schadensersatz zu zahlen. Das Verfahren gegen Herrn X wird nach dessen Insolvenz fortgeführt wird.

Im Teilurteil wird festgestellt, dass Herr X den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Kann Herr Y nun die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und welche Folgen hat das arglistige Verschweigen?

Gruß
Carl




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3506 Beiträge, 1358x hilfreich)

Hast du keinen Anwalt?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2251 Beiträge, 445x hilfreich)

Hast Du die Antworten aus Deinen anderen Threads vergessen?

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#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Carl22):
Kann Herr Y nun die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden

Dann hätte er den Sćhaden auch gleich abschreiben und das Geld für die Verfahrenskosten verbrennen können.

Zitat (von Carl22):
welche Folgen hat das arglistige Verschweigen?

Es kann eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung sein. Solche Forderungen gehen in der Insolvenz nicht unter wenn sie korrekt geltend gemacht werden.
Das sollte ein Anwalt machen. Laien passieren da of teure Fehler.

Warum gehst du nicht den einfachen Weg und bedienst dich an der Frau?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2251 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Es kann eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung sein.
Und auch diese muss beim Insolvenzverwalter als solche angemeldet werden.

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