Forderung von DiD nach Erteilung der Restschuldbefreiung

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
mcstoffel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von DiD nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Hallo,

Wie soll ich vorgehen?

Folgender Sachverhalt:
PI von 2007 bis 2013 danach Restschuldbefreiung erteilt.
Jetzt, also genauer gesagt am 01.11.2019, kam eine Forderung vom Inkassobüro DiD (Deutscher Inkasso Dienst).
Die Forderung ist von der Telekom aus dem Jahr 1998 und sollte mit in das Verfahren eingeflossen sein.
Nach anfrage bei DiD sagte man mir das die Forderung 2014 von einem Rechtsanwalt übernommen worden ist und ich doch bitte zahlen soll da DiD keine Ahnung vom Insolvenzverfahren hat - hatte.
Über 5 Jahre später plötzlich eine Forderung ?? Wie ist es mit der Verjährung ??
Merkwürdig ist nur das DiD mit auf der Gläubigerliste steht die ich noch habe.
Was soll man jetzt davon halten wie verfahre ich am besten ?
Bin für jeden Rat dankbar.

MFG
mcstoffel

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Die Forderung ist nicht mehr vollstreckbar, sprich der Titel ist wertlos.
Wenn der Rechtsanwalt /vermutlich die Ha(a)sen oder DID die Forderung damals hatte und nicht in der Lage ist auf Briefe vom Insolvenzgericht zu reagieren oder es nicht möchte, ist das deren Problem.
Die Forderung war damals bei denen, eine Weitergabe nützt gar nichts.

Ich würde denen den Beschluss in Kopie zukommen lassen (ggf auch den Antrag wo die Forderung aufgelistet ist) und notfalls mit einer Vollstreckungsabwehrklage drohen (und umsetzen), wenn die wirklich den Versuch wagen zu vollstrecken (ggf. dem GV den Beschluss zeigen, falls es soweit kommt). Vielleicht erinnern die sich dann wieder an das Verfahren!

Vermutlich versuchen die auch trotz besserem Wissens, dass die Forderung nicht mehr beitreibbar ist, dich anzubetteln. - Alles möglich

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.391 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen