Hallo,
Ich habe eine Frage.
Ich befinde mich seit Anfang August in der Insolvenz. Es kam ein Gläubiger auf mich zu, den ich vergessen hatte. Oder verdrängt.
Ich habe Artikel (Kleidung) wenige Wochen vor der Aufnahme des Insolvenz Verfahrens gemietet. Die erste Miete bezahlt, dann nicht mehr.
Als der Anbieter mit der Forderung auf mich zu kam, verwies ich ihn an meinen Insolvenzverwalter. So sollte ich mich verhalten.
Der Anbieter wollte einen Nachweis über meine Insolvenz. Ich schickte ihm das Eröffnungsdokument.
Er antwortete, das aus dem MIETVERTRAG ein Kaufvertrag wurde, weil die gemietete Ware mir zum Kauf angelastet wurde. Ich solle also den vollen Kaufpreis für die Artikel zahlen. Ist ja auch nachvollziehbar.
Da die Kauf Forderung nach dem Datum der Insolvenz Eröffnung stattfand, so sagte er, greift hier die Insolvenz nicht und ich soll die Kaufsumme in Raten bezahlen.
Wenn mir dieser Kauf nach der Insolvenz Eröffnung zur Last gelegt wird, bin ich dann nicht in großen Schwierigkeiten? Denn genau sowas darf einem ja nicht mehr passieren.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Falls ich mich überhaupt verständlich ausgedrückt habe und es für Sie hier nachvollziehbar ist.
Forderung während Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatEr antwortete, das aus dem MIETVERTRAG ein Kaufvertrag wurde, weil die gemietete Ware mir zum Kauf angelastet wurde. :
Das geht so einfach auch nicht.
Wie lautet denn der Passus in den vertraglichen Vereinbarungen?
Die Sachen sind noch bei Dir?
ZitatIch solle also den vollen Kaufpreis für die Artikel zahlen. Ist ja auch nachvollziehbar. :
Für gebrauchte Kleidung? Da wäre der Neupreis nicht durchsetzbar.
In den AGBs steht, der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Mieter bei Nichtzahlung die gemietete Kleidung zum Neupreis der Teile in Rechnung zu stellen.
Das haben sie dann wohl während der Mahnphasen getan. Und scheinbar war der Zeitpunkt nach der Eröffnung der Insolvenz.
Die Teile sind zum Beginn des Mietens Neuware.
Ja, die Teile sind noch bei mir.
-- Editiert von Minakoaino91 am 18.10.2016 22:06
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht in den AGB's auch wann die Sachen zum Kaufobjekt werden (sinngemäß nach 3 Wochen o.ä.)?
Über welchen Betrag sprechen wir hier?
Da die Forderung bereits in den AGB angelegt war, ist sie meines Erachtens auch vor der Insolvenzeröffnung dem Grunde nach entstanden. Sprich es handelt sich um eine Insolvenzforderung.
Allerdings kann dieser vergessene Gläubiger dazu führen, dass sie Ihre RSB vergessen können. Die Nichtangabe von Gläubiger in den Verzeichnissen nach § 305 InsO
stellt einen Versagungsgrund dar (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
). Der kann von allen Insolvenzgläubigern geltend gemacht werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten