Eine Darlehensgeber*in hat ein nachrangiges Darlehen mit qualifizierten Rücktritt an ein Unternehmen vergeben. Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet.
Verstehe ich es richtig, dass Darlehensgeber*innen nachrangige Forderungen erst nach einer Aufforderung durch das Gericht (§ 174 Abs. 3 InsO
) beim Insolvenzverwalter anmelden können?
Welche Möglichkeit gibt es für Darlehensgeber*innen die nachrangige Forderungen anzumelden? Mir ist sind die zeitlichen und praktischen Abläufe nicht klar. Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet die Darlehensgeber*innen auf dem laufenden zu halten? Wie erfahren Darlehensgeber*innen zeitnah von für Sie wichtigem Entscheidungen des Gerichts?
Über mehr Einblick über die Abläufe bei Insolvenz aus Darlehensgeber*innen Sicht würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Forderungen aus Nachrangdarlehen bei Insolvenz
1. März 2019
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Frage vom 1. März 2019 | 11:47
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderungen aus Nachrangdarlehen bei Insolvenz
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