Forderungen aus Nachrangdarlehen bei Insolvenz

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
8h
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderungen aus Nachrangdarlehen bei Insolvenz

Eine Darlehensgeber*in hat ein nachrangiges Darlehen mit qualifizierten Rücktritt an ein Unternehmen vergeben. Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet.

Verstehe ich es richtig, dass Darlehensgeber*innen nachrangige Forderungen erst nach einer Aufforderung durch das Gericht (§ 174 Abs. 3 InsO ) beim Insolvenzverwalter anmelden können?

Welche Möglichkeit gibt es für Darlehensgeber*innen die nachrangige Forderungen anzumelden? Mir ist sind die zeitlichen und praktischen Abläufe nicht klar. Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet die Darlehensgeber*innen auf dem laufenden zu halten? Wie erfahren Darlehensgeber*innen zeitnah von für Sie wichtigem Entscheidungen des Gerichts?

Über mehr Einblick über die Abläufe bei Insolvenz aus Darlehensgeber*innen Sicht würde ich mich freuen. Vielen Dank.

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