Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat / eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Firma A (GmbH & Co. KG) vertreibt als Vertragshändler Neu- und Gebrauchtwagen. Firma B als freier Händler vermittelt hin und wieder über die Firma A Neufahrzeuge an seine Kunden und erhält von dieser eine Vermittlungsprovision. (Firma B erhält eine Buchungsanzeige über die Provision und erstellt dann eine Rechnung an Firma A über den Provisionsbetrag)
Firma A schickt Firma B eine Buchungsanzeige über eine Provision, sodass der Vermittler (Firma B) seine Rechnung über die Provision an die Firma A stellen kann, was auch geschieht. Kurz darauf stellt die Firma A einen Insolvenzantrag. Die Provision wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gutgeschrieben und fällt aufgrund der vorhergehenden Rechnungsstellung in die Insolvenz mit rein.
Auffällig hierbei ist, dass Firma A diese Buchungsanzeige für die Provision bereits drei Monate vor dem eigentlichen Liefertermin der Firma B zukommen hat lassen. Im Normalfall kommt diese mit der Fahrzeugrechnung an den Endkunden ein bis zwei Wochen vor der eigentlichen Auslieferung.
→ Frage: Ausgehend von der Sachlage: Ist hier eine betrügerische Absicht zu erkennen, da die Provisionsmitteilung (Buchungsanzeige) bewusst so früh an die Firma B geschickt, um die Provision mit in die Insolvenz zu nehmen?
Vor dem Insolvenzantrag
sind noch zwei weitere Fahrzeuge vermittelt worden, für diese jedoch bis dato noch keine Buchungsanzeige für die Provisionen eingetroffen ist, da die Fahrzeuge erst Mitte des Jahres geliefert werden. Das heißt, die Mitteilung über die Provisionen trifft nach der Insolvenzantragsstellung bei Firma B ein (die darauf hin die Rechnung schreibt).
Wie sieht es mit der Bezahlung dieser beiden Provisionen aus? Werden diese vollumfänglich durch den Insolvenzverwalter beglichen oder kann Firma B auch nur hoffen, hier einen Teil zu sehen (wenn überhaupt) ?
Gruß,
tomby
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Forderungen ggü. insolventer Firma
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ich weis nicht wo Du da Betrug erkennen willst?
Alle Deine offenen Forderungen fallen in die Insolvenzmasse.
Welche Quote du bekommst, abwarten.
In wie weit die Provisionen für die noch keine Buchungsanzeige erfolgt ist dir überhaupt noch ausgezahlt werden, ist mehr als ungewiss.
Insofern war es sogar noch "nett" von der Firma Dir wenigstens eine Buchungsanzeige zukommen zulassen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich will ja nicht unbedingt Panik machen. Aber B sollte sich schon mal auf weiteren Ärger einstellen. Ob es nämlich überhaupt zur Auslieferung der Fahrzeuge kommt, für die ein Liefertermin für Mitte des Jahres angesetzt war, dürfte nämlich auch fraglich sein.
Gerade die großen deutschen Autohersteller sind da ziemlich rigoros und versuchen bei einer Insolvenz alles zu stoppen soweit möglich. Da wird sich B wohl noch auf Ärger mit seinem Kunden einstellen können.
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> Ich weis nicht wo Du da Betrug erkennen willst?
Bisher kamen diese Buchungsanzeigen für die Vermittlungsprovisionen ca. 1-2 Wochen vor der Auslieferung des Fahrzeuges. In dem oben geschilderten Fall kam diese bereits 3 Monate vor dem eigentlichen Liefertermin - ein paar Tage vor dem Insolvenzantrag.
Für mich erhärtet sich der Verdacht, dass diese bewusst und vorsätzlich
so früh geschickt wurde, sodass diese Forderung in die Insolvenz mit reinfällt.
> Aber B sollte sich schon mal auf weiteren Ärger einstellen.
B ist ja nur Vermittler, der Vertrag kam direkt zwischen Kunde und A zustande. Klar, Ansprechpartner für den Kunden ist B (der dann die volle Wucht der Kundenlaune abbekommt)...
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quote:
Für mich erhärtet sich der Verdacht, dass diese bewusst und vorsätzlich so früh geschickt wurde, sodass diese Forderung in die Insolvenz mit reinfällt.
Sie scheinen davon auszugehen, dass der IV Ihre Forderung, wenn die Buchungsanzeige wie üblich gekommen wäre, hätte als Masseverbindlichkeit erfüllen müssen. Dem ist jedoch nicht so. Alle Forderungen aus Vermittlungsverträgen, die vor der Insolvenzeröffnung geschlossen wurden, sind Insolvenzforderungen unabhängig davon, ob eine Buchungsanzeige schon vorher zuging oder nicht. Von daher kann hier gar kein Betrug vorliegen. (Hatte Harry allerdings auch bereits geschrieben.)
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