Forderungsangelegenheit anfordern

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
MrBurns010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsangelegenheit anfordern

Hallo zusammen,

ich beabsichtige ein baldiges Privatinsolvenz verfahren. Dazu habe ich nun mit einer Schuldnerberatung gesprochen. Diese sagte mir das ich von allen Gläubigern eine Übersicht der Forderrungen benötige.

Ich wollte nun alle mir bekannten Gläubiger anschreiben. Dazu habe ich im Internet folgendes Formular gefunden:

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund von (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Trennung, Krankheit, gescheiterter Selbstständigkeit usw.) habe ich mich überschuldet. Gegen mich bestehen Forderungen bei mehreren Gläubigern in einer mir unbekannten Gesamthöhe.

Aufgrund einer angestrebten Regulierung meiner Gesamtverbindlichkeiten möchte ich mir nun einen genauen Überblick über meine Verschuldungssituation verschaffen.

Als zweiten Schritt beabsichtige ich dann, meinen Gläubigern einen Regulierungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser soll selbstverständlich einerseits Ihren eigenen Interessen Rechnung tragen, aber auch gleichermaßen meine finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigen, um hier eine zeitnahe Regulierung realisieren zu können.

Um mir einen Überblick verschaffen zu können benötige ich von Ihnen:

- eine Forderungsaufstellung (aufgeschlüsselt nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB ).
- die Kopie des Titels
- die Benennung geltend gemachter rechtsgültiger Sicherheiten (Art der Sicherung, Kopie der Urkunde, Datum, Höhe der gesicherten Forderung).

Ich möchte Sie darum bitten mir nur Ihre bereinigten Forderung zu benennen und bereits verjährte Ansprüche zu berücksichtigen. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben.

Ich möchte höflichst vorschlagen, dass Sie zunächst keine weiteren Maßnahmen gegen mich einleiten, insbesondere keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ich werde Ihnen so rasch wie irgend möglich einen realistischen Regulierungsvorschlag unterbreiten.

Für Ihr Freundliches Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft möchte ich mich bereit im Voraus recht herzlich bei Ihnen bedanken. In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich zwischenzeitlich

Mit freundlichen Grüßen
<hr size=1 noshade>


Ich weiß nun nicht ob ich dieses Schreiben so nutzen kann oder wie ich es abändern muss damit ich die Richtigen Unterlagen bekomme.

Dieses Schreiben möchte ich direkt an die Gläubiger und nicht an Inkasso Unternehmen schicken. Beispielsweise direkt an die Telekom und nicht an deren Inkasso Unternehmen da ich keine Unterlagen von diesem Inkassounternehmen habe, ich mir aber sicher bin, das die Telekom längst eins beauftragt hat.

Ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen.

Ich möchte nicht so lange warten bis ich bei der Schuldnerberatung einen Termin bekomme um dieses Schreiben zu besprechen.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Klar können Sie das tun. Allerdings wundert es mich, dass das nicht die Schuldnerberatung selbst übernimmt. Normalerweise soll ein Schuldner der Beratungsstelle doch nur mitteilen, bei wem er überall Schulden hat (am besten unter Vorlage entsprechender Titel, Rechnungen oder sonstiger Dokumente) und die SB erledigt dann den Rest. Um den Gläubigern einen vernünftigen Schuldenbereinigungsplan vorlegen zu können, braucht die SB ohnehin aktuelle Zahlen...

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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