Hallo zusammen,
meine Freundin und ich unternahmen von Januar bis März 2020 eine Reise nach Australien, Neuseeland und Bali (als Pauschalreise mit Hinflug 31.12.2019 und Rückflug 08.05.2020 bei STA Travel gebucht). Leider mussten wir die Reise wegen Corona frühzeitig Ende März abbrechen. Eigentlich wären noch andere südostasiatische Länder am Plan gestanden.
Die STA Travel hat nun Insolvenz angemeldet und wir haben von der Sachwalterin der STA Travel GmbH ein Formular „Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der STA Travel GmbH" bekommen. Dort sollen wir bis 21.01. unsere Forderungen anmelden.
Die Felder, die wir hier ausfüllen müssen sind:
- Angemeldeter Forderungsbetrag
- Zinsen / Zinssatz
- Kosten
Leider ist uns hier nicht bewusst, welche Forderungen wir hier alles anmelden dürfen bzw. können und gefunden habe ich im Forum auch nichts.
Die folgenden Kosten sind uns durch den frühzeitigen Abbruch entstanden bzw. noch offen:
- der Rückflug am 08.05., welcher zusammen mit dem Hinflug als Pauschalreise bei STA gebucht wurde. Kostenpunkt pro Person ca. 400€ - insgesamt ca. 800€ (nur Rückflug)
- selbstgebuchte Rückflüge Ende März (die Flüge wurden storniert - hier haben wir Travel Voucher von der Fluggesellschaft bekommen) - Kostenpunkt insgesamt ca. 800€
- selbstgebuchter Weiterflug von Bali nach Singapur, welcher auch storniert wurde (benötigt für Einreise nach Bali - auch hier haben wir einen Travel Voucher bekommen) - Kostenpunkt insgesamt ca. 130€
- Rückholaktion der Bundesregierung - Kostenpunkt insgesamt ca. 1.200€
Wir würden gerne wissen, welchen Forderungsbetrag wir hier gegenüber der STA Travel geltend machen können? Wie sind die oben genannten Felder (Forderungsbetrag, Zinsen, Kosten) auszufüllen?
Zudem gibt es die Felder:
- Gläubigervertreter mit zustellfähiger Adresse
- Gesetzliche Vertreter
Müssen wir hier etwas ausfüllen, oder trifft uns das als Privatperson nicht?
Wir hoffen auf eure Hilfe und freuen uns sehr auf eure Antwort.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße