Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
- Privatinsolvenz
seid 05.2015
- 2 Unterhaltspflichtige Kinder (Unterhalt je Kind 355€)
- Nettoeinkommen 1900€
- Aktuelle Pfändung für die INSO 78€
Das eine Kind wird dieses Jahr 18 und der Unterhalt wird sich verringern. Das zweite Kind kommt durch die Mutter/Jugendamt ins Internat, da eine schwere
ADHS Erkrankung vorliegt und dort sind dann auch beide Elternteile Unterhaltspflichtig.
Nun meine eigentliche Frage:
Wenn sich die höhe des Kindesunterhaltes dann bei beiden Kindern z.B. auf 250€ pro Kind verringert, muß ich dann mehr an den Insolvenzverwalter abgeben?
Weil Unterhaltspflichtig bin ja dann immer noch, oder!?!?
Kurz gefragt, wirkt sich die höhe des Unterhaltes auf die Pfändungshöhe aus??
Vielen Dank für Eure Antworten!
Lieben Gruß
Rudi
Frage Privatinsolvenz / Kindesunterhalt
8. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2016 | 20:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Privatinsolvenz / Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 9. Mai 2016 | 11:20
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Grundsätzlich reicht schon die Zahlung von 1 € Unterhalt, um die Freibeträge für Unterhaltspflichten nach der Pfändungstabelle in Anspruch zu nehmen. Die Verringerung der Unterhaltszahlungen hat also erstmal keine Auswirkungen.
Und jetzt?
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