Hallo liebe Gemeinde,
Seit September 2017 befinde ich mich in der Privatinsolvenz
und habe mehrere Fragen zu meinem bestehenden Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) bei der Bank
Da ich noch drei unterhaltspflichtige Personen zu versorgen habe, wurde der erhöhte Freibetrag bescheinigt. Somit liegt ein unpfändbarer Freibetrag von 2035,95 EUR vor.
Mein monatliches Gehalt und somit die Ausgaben, beläufen sich auf ca 1945 EURO. Somit liegen die Einnahme und Ausgaben unter dem Freibetrag.
Bedingt durch Weihnachtsgeld welches ich im November 2017 erhalten habe, lag mein Einkommen über dem Freibetrag. Somit hatte ich ein Überhang von ca 146 EUR (einen sog. Ansparüberhang) die mir die Bank nicht ausbezahlt und „eingefroren „hat, bis dieser Betrag vom Insolvenzverwlle
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-05/11_Konto_in_der_Insolvenz.pdf
Hier besteht kein Klärungsbedarf mit dem Insolvenzverwalter, sondern mit meiner Bank
Nun zu meinen Fragen:
Handelt die Bank richtig? – Nach meinem Verständnis nicht. Die Bank darf den Betrag nicht zurückhalten und ich müsste über den Betrag Verfügen dürfen. Ist das richtig?
Wenn ja, Wie kann ich der Bank klar machen das sie nicht richtig handelt und mir den Betrag zur Verfügung stellt?
Mein Arbeitgeber ist nicht nur über meine Privatinsolvenz informiert, er weiß auch wie ich in die Insolvenz gekommen bin und er ist auch gewillt mir mein Weihnachtsgeld als Urlaubgeld auszubezahlen. Anmerkung bei Weihnachtgeld ist ein Betrag von bis zu 500 EUR unpfändbar alles darüber wird an den Insolvenzverwalter abgeführt. Urlaubsgeld gehört zu 100% dir und ist Pfändung frei.
Was passiert, wenn nun zu meinem Gehalt noch Urlaubsgeld auf das P-Konto eingeht?
Wird dann alles was über dem Freibetrag liegt dann eingefroren, so wie es die Bank jetzt macht?
Wie Ihr sehr herrscht etwas Verwirrung.
Kann mir jemand eine aussagekräftige Information zu meinen Fragen geben?
Vielen Dank!
Frage zu P-Konto in der Privatinsolvenz
Hallo,
nach meiner Einschätzung hast Du hier einen grundsätzlichen Fehler in der Handhabung Deiner Kontoführung.
Kurz zu meiner Person :
Privatinsolvent seit 3 Jahren ( mit 100.000 EUR )
Berufstätig, unterhaltspflichtig 1 Kind
Kurz vor der Eröffnung meiner Privatinsolvenz habe ich ebenfalls mein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt ( damit mir halt das notwendigste bleibt ). Mit Beginn der Wohlverhaltensphase habe ich das Konto direkt wieder in ein reguläres Girokonto umgewandelt.
Das kannst Du auch ohne weitere Schwierigkeiten wandeln, da der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag direkt von Deinem Arbeitgeber überwiesen bekommt. Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren dürfen eh nichts pfänden.
Bei mit gehen nach Abzug des pfändbaren Anteils 2.100 EUR auf mein Girokonto. Hatte bis heute keine weiteren Schwierigkeiten.
Demnach solltest Du Dein Konto in ein reguläres Konto wandeln, Du wirst demnach Deine beschriebenen Schwierigkeiten nicht haben.
Gruß Christian
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