Frage zur Insolvenzantragspflicht/ Rechtvorlesung

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
derkleinebroker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Insolvenzantragspflicht/ Rechtvorlesung

Hallo zusammen,

diese Frage wurde uns im Rahmen einer Hausaufgabe gestellt und ich bin mir bei der Antwort nicht ganz sicher, d.h. bin der Meinung, dass ich die Frage nicht vollständig beantwortet habe.

Es würde mich freuen, wenn Ihr euch mal kurz hineindenken könntet und evtl. um Antworten ergänzt!

Vielen Dank dafür!

Warum sind die Gesellschafter einer GmbH bei volleingezahltem Stammkapital nicht persönlich Insolvenzantragspflichtig?


Der neue § 15a InsO trifft eine Ersatzzuständigkeit der Gesellschafter zur Stellung des Insolvenzeröffnungsantrags. Danach ist jeder einzelne Gesellschafter der GmbH verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH führungslos ist. Somit stehen die Gesellschafter nur dann in der Pflicht, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat.
Der GmbH-Gesellschafter ist jedoch dann nicht zur Antragstellung verpflichtet, wenn er weder von der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung noch von der Führungslosigkeit Kenntnis hat. Dafür ist der Gesellschafter voll beweispflichtig.

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