Hallo ich habe folgende Frage,
bzw eher ein kleines Problem.
Ich befinde mich in Insolvenz bzw in WVP.
Ich habe bis zum 22 August bei meinem Arbeitgebern gearbeitet.
Den Lohn hierfür bekomme ich erst am 15 September. Ca 1100 Euro netto.
Problem jetzt :
Ich habe am 26 August eine Weiterbildung zum Umweltschutz Techniker begonnen. Das Problem jetzt bekomme ich BAföG im voraus, sodass ich jetzt am 1Sep auch noch 1038 Euro Bafög erhalte.
Ich habe eine kleine Tochter wo ich Unterhalt Zahlen muss. Mein Pfändungsfreibetrag wären 1550 Euro.
Jetzt wenn ich aber die 2 Einkommen zusammenrechne wären das 2138 Euro. Dann wären 588 Euro pfändbar.
Was ich persönlich nicht okay finden würde, da mein Arbeitsentgelt ja aus August stammt.
oder sind meine Berechnungen und Gedanken sowieso falsch ?
Is blöd mit rückwirkend und im vorraus zahlen.
Frage zur Pfändungsgrenze/Rückwirkend
29. August 2018
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Frage vom 29. August 2018 | 19:10
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Pfändungsgrenze/Rückwirkend
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#1
Antwort vom 1. September 2018 | 13:42
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, das spielt leider keine rolle ob es im vorraus oder nicht ist.
Die bank interessiert lediglich, in welchem monat das geld auf dein konto kommt
Und jetzt?
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