Fragen zur Insolvenz

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go480892-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Insolvenz

Hallo,

die Schuldnerberatung hat mir empfohlen Privatinsolvenz anzumelden.

Die wollen jetzt alle Gläubiger anschreiben und mit denen sich versuchen zu einigen. Erst wenn das fehl schlägt, so sagte Sie darf / kann man Insolvenz anmelden.

Die Frage ist kann /sollte / darf ich meine Raten die ich zahlen kann jetzt auch noch weiterzahlen oder ist das Geld dann eh weg. Dürfte ich auch "kleinere " Gläubiger ganz bezahlen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

All deine Fragen beantwortet dein Schuldenberater auch.
Es muss immer erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen, weil manche Gläubiger dann auch mal sagen "**** off... wir verzichten drauf, bekommen eh nichts". So gab es den ein oder anderen bei mir, teilweise 3-4 Stellige Beträge offen gewesen.

Ich sollte meine Ratenzahlungen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einstellen.
So sagte es mir mal mein Anwalt über dem ich die Insolvenzgeschichte gemacht habe. Mein Treuehändler ist ebenfalls Anwalt bzw. Anwältin. Er riet mir damals davon ab bzw. sagte es sei unnötig weiter Raten zu bezahlen. Die einzige Rate die du dir Monatlich sparen solltest bzw. zahlen solltest, ist die an deinen Treuehändler um die Insolvenzkosten (4-Stellig) zu bezahlen + sein Honorar.

Geld was du über der Freigrenze später verdienst, geht in die Insolvenzmasse.
Ein P-Konto ist ab dem Tag in der du in der WVP bist (Wohlverhaltensphase) nicht mehr notwendig. Es sei denn, du machst neue Schulden in der Insolvenz & man will dir dein Konto pfänden. Dann sollte man sich aber fragen ob es überhaupt Sinn macht eine Insolvenz zu machen wenn man eh neue Schulden machen WILL.

-- Editiert von DStein am 27.09.2019 13:17

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