Freibetrag auf P-Konto erhöhen

7. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag auf P-Konto erhöhen

Hallo,

Ich habe folgendes Anliegen. Ich besitze ein P-Konto auf dem Aktive Pfändungen lasten und bin zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Daher habe ich den erhöhten Freibetrag in Höhe von 1869,00 €.

Der Unterhalt ist tituliert und durch eine Gehaltssteigerung hat das Jugendamt den monatliche Unterhalt für beide Kinder nun auf 760 € festgesetzt.

Wenn mir aber nur 1869 € zur Verfügung stehen falle ich doch unterhalb des Selbstbehaltes in Höhe von 1160 €.

Daher meine Frage, ob es möglich ist den Freibetrag um die Summe des zu zahlenden Unterhaltes auf dementsprechend 1920,00 € zu erhöhen oder ob das Jugendamt eine Pfändung aussprechen muss um als erster Gläubiger von der Bank behandelt zu werden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Bei Unterhaltsschulden kann bis auf ALG II Niveau gepfändet werden. Ist also fraglich, ob man an dem aktuellen Staus rütteln sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Er hat keine Unterhaltsschulden, zumindest schreibt er nichts davon.

Sicher kann er beim Gericht den Freibetrag für den Unterhalt erhöhen lassen.

Es müsste ausreichend sein, den neuen Titel bei der Bank vorzulegen.

-- Editiert von Backautomat am 09.05.2021 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Backautomat):
Sicher kann er beim Gericht den Freibetrag für den Unterhalt erhöhen lassen.

Das Gericht wird da nicht weiterhelfen.
Es genügt eine neue Bescheinigung nach § 850k Abs.5 ZPO.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

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