GVZ / Treuhänder

1. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Remmler1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
GVZ / Treuhänder

Hallo,
Hab eine Frage und hoffe man kann mir hier helfen.

Werde ab Juli 2014 die Privatinsolvenz beantragen da leider außergerichtlich gescheitert ist.
Nun meine frage,ich habe von meinen Eltern ein Fernseher vorzeitig als Geburtstaggeschenk geschenkt bekommen da mein alter leider den Geist aufgegeben hat. Der Fernseher und die Rechnung läuft alles auf meine Eltern darf der Gerichtsvollzieher den nun auch pfänden?

Das gleiche gilt auch für eine spielekonsole von meiner Freundin (Weihnachtsgeschenk).

Hoffe auf hilfreiche Antworten

Mit freundlichen Gruß

S.Remmler

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129770 Beiträge, 41388x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Fernseher und die Rechnung läuft alles auf meine Eltern darf der Gerichtsvollzieher den nun auch pfänden? <hr size=1 noshade>

Er darf alles verwertbare das nicht objektiv unabdingbar zur Existenzsicherung notwendigist pfänden.

Bist Du Spieleentwickler für das System der Spielekonsole? Dann könnte die Spielekonsole sicher sein.
Ansonsten wäre die eventuell weg.



Der neue Fernseher in Deinen Eigentum wird gegen einen Anderen kleinen, billigen ausgetauscht.
Der ursprüngliche Käufer ist egal.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 01.06.2014 22:40

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#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der ursprüngliche Käufer ist egal.


Sehe ich nicht so. Wenn die Eltern das Gerät auf ihren Namen gekauft haben (bzw. die Freundin im Falle der Konsole) und das so auch in der Rechnung steht, so dürfte der Gläubiger kalte Füße bekommen. Dann müsste der erst einmal nachweisen, dass die Geräte dem TE geschenkt und nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Selbst wenn der GV die Gegenstände pfändet, so dürfte eine Drittwiderspruchsklage hier anstandslos durchgehen, wenn die entsprechenden Rechnungen auf die Eltern bzw. die Freundin lauten.

Gruß
Krpton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

... und man sich dann auch gleich eines Prozessbetruges schuldig machen will.

Das Problem dürfte auch sein, dass für den Besitzer erstmal die Eigentumsvermutung gilt und die müssten Eltern und Freundin dann erstmal erschüttern. Und wie gesagt, dass ist nur mit falschem Vortrag möglich, was letzten Endes einen Prozessbetrug darstellt.

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#4
 Von 
Remmler1986
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke schonmal für die Antworten,
hab gerade mit meinen Eltern geredet und haben mir gesagt den Fernseher zu nehmen wäre so nicht möglich da der Fernseh auf raten bezahlt wird.
Haben Sie da recht?
Die Rechnung und Ratenzahlung läuft auch alles über meine Eltern

Mit freundlichen Gruß

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