Moin,
ich war fürher selbstständig, bin ganz trocken Pleite gegangen, dann Schulden aufgebaut durch zum Beispiel Private Krankenversicherung usw. (Das Übliche, Kopf in Sand gesteckt, Depressionen, die Last war nicht mehr tragbar.)
Zwischendurch schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben.
Nun arbeite ich hart daran, zum Beispiel Vermögensausküfte zu vermeiden, da sich mein Einkommen gebessert hat und die Folgen davon nicht schön sind und für 3 Jahre mindestens erhalten bleiben.
Leider ist es nun doch passiert, dass ein "eher" kleinerer Gläubiger die "VA" beantragt hat.
Also hatte ich einen gelben Brief im Kasten.
Daraufhin, habe ich mich versucht im Internet "schlau" zu lesen.
Also habe ich direkt ein Brief aufgesetzt und eine Ratenzahlung dem Gläubiger vorgeschlagen. Vorab per EMAIL und per Post.
Zeitgleich habe ich das ganze auch per Email und Post an den Gerichtsvollzieher geschickt.
Es geht um eine Summe von 550 Euro. Ich habe 100 Euro als Direktzahlung angeboten und dann ab Januar Ratenzahlung zu à 50 Euro.
Grund dafür war, dass ich gelesen habe, man kann nach § 802b ZPO
damit die Vermögensauskunft damit aussetzen.
"1Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. 2Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. 3Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Jetzt ist meine Frage, WANN musste der Gläubiger die Angabe machen, ob er eine Zahlungsvereinbarung ausschließt oder kann Er dies zu jeder Zeit? Ich meine damit, wenn mir die vertretende Kanzlei ein reinwürgen will, könnte Sie ja auch die Ratenzahlung ablehnen.
Muss der Gerichtsvollzieher dem Folge leisten? Sprich wird dann die VA auf jeden Fall abgenommen, obwohl man Zahlungswillig ist?
Kann auch spätestens am Tisch vom Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung abgewickelt werden? Ist die VA dann auch aufgebschoben? Oder wird diese trotzdem abgenommen.
Also bringe ich die 100 Euro mit und vereinbaren dort ein Ratenplan, so dass die VA aufgeschoben wird?
Wäre sehr dankbar, wenn Jemand Erfahrunge damit hat.
Grüße
Gelber Brief zur Vermögensauskunft per Ratenzahlung abwenden?
10. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2018 | 15:44
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 2x hilfreich)
Gelber Brief zur Vermögensauskunft per Ratenzahlung abwenden?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 16:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
In welcher Phase der Insolvenz befindet man sich denn aktuell?
Sind die Schulden bei dem Gläubiger Teil der Insolvenz?
#2
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 16:21
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 2x hilfreich)
Es gibt keine Insolvenz oder Privatinsolvenz.
Die Schulden oder aufkommende Ansprüche wurden nach und nach mit Ratenvereinbarungen oder Vergleichen "gestilt". Etwailige VA wurden dadurch vorzeitig vermieden. Die Zahlunge sind größtenteils abgeschlossen oder laufen noch als Ratenvereinbarung.
Leider ist der hier bezeichnete Fall / Gläubiger bei den Akten untergegangen und tauchte quasi durch den gelben Brief wieder auf.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Insolvenzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 17:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Jetzt ist meine Frage, WANN musste der Gläubiger die Angabe machen, ob er eine Zahlungsvereinbarung ausschließt oder kann Er dies zu jeder Zeit?
Im Pfändungs-Antrag gibt es ein entsprechendes Feld.
Zitat:Ich meine damit, wenn mir die vertretende Kanzlei ein reinwürgen will, könnte Sie ja auch die Ratenzahlung ablehnen.
Korrekt. Einen endgültigen gesetzlichen Anspruch, dass sie dir gewährt wird, hast du leider unterm Strich nicht.
Zitat:Muss der Gerichtsvollzieher dem Folge leisten?
Ja.
Zitat:Sprich wird dann die VA auf jeden Fall abgenommen, obwohl man Zahlungswillig ist?
Ja
Zitat:Kann auch spätestens am Tisch vom Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung abgewickelt werden?
Ja
Zitat:Ist die VA dann auch aufgebschoben?
Im Prinzip ja.
Zitat:Oder wird diese trotzdem abgenommen.
Also bringe ich die 100 Euro mit und vereinbaren dort ein Ratenplan, so dass die VA aufgeschoben wird?
Nimm die 100€ mit und bereite dich gedanklich drauf vor, dennoch die Vermögensauskunft abgeben zu müssen. Denn wie gesagt: Ein endültiges gesetzlichen Anrecht, dass man dir die Ratenzahlung gewähren muss, hast du nicht.
#4
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 17:27
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antworten, mepeisen!
Das hatte ich so befürchtet.
Zitat:Im Pfändungs-Antrag gibt es ein entsprechendes Feld.
Und darauf werde ich wohl vorab keine Einsicht nehmen dürfen.
Ich denke, dann bleibt mir nur abzuwarten, ob meine Briefe fruchten oder ob das Kreuz dort gemacht wurde oder nicht.
Und jetzt?
Schon
267.880
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten