Geld nach ausergerichtlichen Vergleich aufgetaucht

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dave007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld nach ausergerichtlichen Vergleich aufgetaucht

Sehr geehrte Damen und Herren
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ich bin vor 3 Jahren in den außergerichtlichen Vergleich mit der Bank und einigen Gläubigern gegangen.
Ich habe die Bank nach meinen offenen Forderungen gebeten, und diese auch bekommen.
Der Außgleich ist durch gegangen.
Ein Jahr drauf kommt die Bank zu mir und sagt das noch ein Bausparvertrag, ein Wertpapierdepot, und eine Lebensversicherung läuft.
Die Bank hat mir aber auch schriftlich zugesichtert, das alle offenen Forderungen, und alle Konten gelöcht werden.
Insgesammt sind noch ungefähr 4.500.- Euro aufgetaucht.
Was macht man in so einem Fall?
Ich habe eigentlich nicht gewusst das es diese Depotkonten usw. noch gibt.
Vielicht könnt Ihr mir helfen!
Danke!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Dave007):
Insgesammt sind noch ungefähr 4.500.- Euro aufgetaucht.
Was macht man in so einem Fall?

Sich über das zusätzliche Geld freuen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dave007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hab Ich mir auch gedacht :-).
Was ist aber wenn die Bank mich verarschen will, und sie dann das ganze wieder aufrollt.
Sie könnte ja sage das Ich gegen die Regeln verstossen habe, und nicht mein ganzes Vermögen offen gelegt habe.
Was eigentlich aber nicht stimmt, da die Bank mir ja nicht gesagt hat das diese Konten noch existieren :-(.
Gibt es noch Meinungen dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Was ist aber wenn die Bank mich verarschen will, und sie dann das ganze wieder aufrollt.


Eine Bank ist kein Karnevalsverein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Je nach Inhalt des Verglaichs, könnte das aber sein, das dieBank das Geld zur Minderung der Forderung einbehalten darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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