Mein Ehemann ist Einzelunternehmer, wir werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Seit 2015 befinde ich mich in der Insolvenz, ich hatte ca. 1000 Euro Schulden beim Finanzamt welche mit im Insolvenzverfahren sind. Nun sollte es eine Einkommenssteuerrückerstattung geben, von der das Finanzamt 2000 Euro ( Die Schuld mit Zinsen) einbehalten hat. Unser Steuerberater sagt, er habe da keine Ahnung von, aber nach meinem Verständnis ist das so in keiner Weise richtig, oder irre ich mich? Es ist doch so, daß Geld an den Insolvenzverwalter zu gehen hat und sich nicht einfach einer der Gläubiger sich dieses Geld nehmen kann- wobei ja eigentlich nur das Finanzamt zu so was in der Lage ist, wie soll man sich jetzt verhalten?
Gemeinsame steuerliche Veranlagung- Insolvenz
2. September 2020
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Frage vom 2. September 2020 | 15:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame steuerliche Veranlagung- Insolvenz
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#1
Antwort vom 2. September 2020 | 16:18
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist. Nach Verfahrensbeendigung bis zur Rechtskraft der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung der Finanzverwaltung mit Steuerforderungen, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind möglich und zulässig.
#2
Antwort vom 3. September 2020 | 11:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Supergrobi, ich wusste nur das alles an den Insolvenzverwalter zu gehen hat und dann unter den Gläubigern verteilt wird. Kam mir unrecht vor das ein Gläubiger so handeln darf.
Und jetzt?
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