Hallo,
ich habe (mal wieder) gelbe Post vom Gerichtsvollzieher erhalten, mit der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Ansonsten droht mir die Verhaftung. Gläubiger verweigert die Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Kann ich den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft abwenden, indem ich kurz zuvor die Privatinsolvenz
beantrage.
Ich habe von der Schuldnerberatung die Info erhalten, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Privatinsolvenz, der Gerichtsvollzieher mich in Ruhe lassen muss.
Wie ist die Zeitspanne, von meinem Einreichen der Unterlagen ins Amtsgericht, bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahren?
Gerichtsvollzieher darf mich nicht mehr besuchen ab Privatinsolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Vor der Verbraucherinso steht ein AEV an.
Was bezweckst du mit dem Vorgehen?
Außergerichtlicher Einigungsversuch (nur zur Erklärung was AEV ist).
Die Antwort lautet: höchstwahrscheinlich "NEIN". ABER, sofern das Verfahren angestoßen ist, und dann eine Pfändung etc. erfolgt, ist es gut möglich, dass die Pfändung aufgrund Gläubigerbenachteiligung (insbesondere wenn es mehrere Gläubiger gibt) unrechtmäßig war. Das IB muss dann sämtliche erhaltenen Gelder an den IV zurückgeben. Sachpfändungen wären dann ebenfalls aufzuheben.
Für einen Gläubiger ist das extrem ungünstig, insbesondere dann, wenn mit einer Pfändung ein Anteil gepfändet worden ist, der über einer Quote liegt, die ein Richter festlegt (sprich überstimmt).
Beispiel: Beim gerichtlichen Vergleich wird eine Quote von 15 % pro Gläubiger festgelegt. Die Ausgangsforderung war 1000 Euro. Vor dem AEV hat das IB eine Pfändung i.H. von 400 Euro erwirkt. Diese Summe muss erstmal wieder zurückgegeben werden. Das IB erhält dann nur noch 150 Euro. Das ist etwas, was die sehr ankotzt, aber wenn ein Richter sie überstimmt, sind die daran gebunden.
Einen Besuch vom GV kannst Du damit nicht abwenden, da es zeitlich etwas dauert, bis Du in die WVP eintrittst und alles weitere geregelt ist.
-- Editiert von Albarion am 13.01.2020 00:59
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