Gesellschafter A und Gesellschafter B gründen eine UG und besitzen jeweils zu 50% Anteile.
Der Gesellschafter A ist alleiniger Geschäftsführer. Die Geschäftsadresse ist allerdings gleichzeitig Wohnort des Gesellschafters B.
Gesellschafter B erhält die Post, die an die UG gerichtet ist, öffnet sie und leitet sie digital an den alleinigen GF weiter.
Gesellschafter B vermutet anhand der Post eine Insolvenz der UG. Der GF lädt allerdings zu keiner Gesellschafterversammlung ein und informiert den Gesellschafter B über keine Insolvenz.
Frage: 1. Falls eine Insolvenzverschleppung vorliegen sollte, hätte das rechtliche Folgen für den Gesellschafter B, der eine Insolvenzverschleppung nur vermuten konnte?
Frage: 2. Der Geschäftsführer kauft die Anteile vom Gesellschafter B und ändert die Geschäftsadresse. Falls im Nachhinein eine Insolvenzverschleppung festgestellt werden sollte, hätte das rechtliche Folgen für den Gesellschafter B, der eine Insolvenzverschleppung nur vermuten konnte und seine Anteile an den GF verkauft hat?
Gesellschafter haftet für Insolvenzverschleppung?
31. Januar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2022 | 00:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafter haftet für Insolvenzverschleppung?