Gibt es eine Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu

20. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
achenar76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gibt es eine Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu

Gibt es eine Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu beschleunigen?

Das Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren) über mein Vermögen wurde im August 2011 eröffnet, mein Gewerbe lief weiter bis im Februar 2012. Im März 2012 habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Auf meine Nachfrage beim Insolvenzverwalter wie lange sich das Verfahren noch hin ziehen würde konnte man mir nicht antworten.
Im Moment bin ich Arbeitslos, ich habe mich auf eine Arbeitsstelle beworben die allerdings zur Voraussetzung macht, dass die Wohlverhaltensphase voraussetzt. Der vielleicht zukünftige Arbeitgeber möchte jetzt von mir einen zeitlichen Überblick.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Ich bin mir jetzt nicht 100%ig sicher, was Sie meinen.

quote:
Auf meine Nachfrage beim Insolvenzverwalter wie lange sich das Verfahren noch hin ziehen würde


... lässt sich ganz abstrakt antworten: So lange, bis alle Verwertungshandlungen abgeschlossen sind und die Masse neben etwaig pfändbaren Beträgen aus Ihrem Einkommen keine weiteren Erträge mehr zu erwarten hat. Wie weit der IV mit der Verwertung Ihres Vermögens ist, kann hier keiner wissen. Auch nicht, ob der IV ggf. Rechtshandlungen von Ihnen angefochten hat und mit dem Anfechtungsgegner gerichtliche Auseinandersetzungen auskämpft...

quote:
ich habe mich auf eine Arbeitsstelle beworben die allerdings zur Voraussetzung macht, dass die Wohlverhaltensphase voraussetzt.


Verstehen (seitens des potentiellen Arbeitgebers) muss man das aber nicht wirklich. Für einen Arbeitgeber spielt es absolut keine Rolle, ob sich der Arbeitnehmer noch im eröffneten Verfahren oder bereits im Restschuldbefreiungsverfahren befindet - die pfändbaren Beträge muss er so oder so abführen.

quote:
Der vielleicht zukünftige Arbeitgeber möchte jetzt von mir einen zeitlichen Überblick.


Den können Sie ihm aber nicht geben, weil Sie nicht wissen können, wie weit der IV ist. Hat der AG nicht gesagt, wozu er diese Info braucht? Ich meine, er darf ja alles fragen, aber braucht nicht unbedingt alles zu wissen...

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

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#2
 Von 
achenar76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort.

Die Frage war, ob es möglich ist das Insolvenzverfahren zu beschleunigen´, eben die von Ihnen angesprochenen Verwertungshandlungen.

Da die potentielle Arbeitsstelle im Sicherheitsgewerbe liegt ist diese Information für den Arbeitgeber wichtig. Denn geordnete finanzielle Verhältnisse gehören in diesem Gewerbe oft zur Tagesordnung. Ich konnte mich mit ihm darauf einigen, dass dies mit dem Beginn der Wohlverhaltensphase gegeben ist.

Gruß

Achenar76

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-- Editiert achenar76 am 20.02.2014 14:10

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Die Frage war, ob es möglich ist das Insolvenzverfahren zu beschleunigen


Das hängt wie gesagt davon ab, was der IV in Ihrem ganz persönlichen Fall zu tun hat. Extrem beschleunigen könnte man das Verfahren, indem man die Gläubiger befriedigt - sei es durch Vollzahlung oder einen Vergleich, mit dem alle einverstanden sind. Dann ist das Verfahren ruckzuck um die Ecke. Andere Möglichkeiten sehe ich fast nicht...

quote:
Da die potentielle Arbeitsstelle im Sicherheitsgewerbe liegt ist diese Information für den Arbeitgeber wichtig. Denn geordnete finanzielle Verhältnisse gehören in diesem Gewerbe oft zur Tagesordnung.


Das ist schon richtig, aber ab Eintritt in die WVP von "geordneten finanziellen Verhältnissen" zu sprechen, halte ich doch für gewagt. Sie werden auch dann noch weiterhin gepfändet. Warum außerdem das Risiko, dass Sie sich eines Vermögensdeliktes schuldig machen, mit Eintritt in die WVP im Vergleich zum eröffneten Insolvenzverfahren wegfallen soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Wäre ich Arbeitgeber eines solchen Unternehmens und mir würde sich ein Arbeitssuchender mit einem laufenden bzw. gerade abgeschlossenen Insolvenzverfahren vorstellen - ich könnte das gegenüber meinen Kunden nicht verantworten, wenn der Mann bspw. bei einem Werttransport mit ein paar Geldbomben vom Kaufland das Weite sucht. Spätestens wenn sich da die Versicherung einschaltet und mal nachfragt, ob man nicht einen Mitarbeiter ohne Schulden hätte beschäftigen können, wird das Ganze für den Arbeitgeber extrem eklig...

Nichts für ungut, ich will Ihnen keinesfalls unterstellen, dass Sie solch ein Ding drehen würden. Aber das Risiko wäre MIR persönlich, wäre ich der Arbeitgeber, viel zu groß.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 20.02.2014 15:00

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#4
 Von 
achenar76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann Ihre Argumentation voll nachvollziehen. Allerdings ist ein beendetes Insolvenzverfahren trotz anschließender WVP doch geordnet. Sicher ist das Ansichtssache und ich bin mir bewusst dass nicht viele Arbeitgeber das so sehen. Um so wichtiger ist für mich diese Sache geklärt zu haben.

Zu Ihren bedenken wegen des Risikos möchte ich Sie bitten kurz darüber nach zu denken warum es das IV gibt. Wäre es nicht besser alle Über- und Verschuldeten Menschen wie in manch anderem Land einfach so lange weg zu sperren bis die Schulden getilgt sind? Sehen Sie das bitte nicht als Kritik an Ihrer Meinung, wie anfangs erwähnt kann ich diese nachvollziehen, sondern einfach als kleinen Denkanstoß

Gruß

Achenar76

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Sehen Sie das bitte nicht als Kritik an Ihrer Meinung


Tu ich nicht. Ich ziehe, ganz im Gegenteil, meinen Hut vor allen, die ihren Gläubigern nicht mehr davonlaufen sondern sich ihren Problemen stellen wollen und deswegen das IV in Angriff nehmen. Allerdings gibt es auch unter den Insolvenzschuldnern schwarze Schafe, die sich die Eigenheiten des Verfahrens zu Nutze machen, um fröhlich Gläubiger abzuzocken - und das mehr oder weniger legal. Wie erkennt man jetzt, welche "Sorte" Schuldner (soll nicht despektierlich klingen) man vor sich hat...?

quote:
Allerdings ist ein beendetes Insolvenzverfahren trotz anschließender WVP doch geordnet.


Auch wenn der Vergleich hinkt, aber: Wenn ich von meinen drei Jahren Haft eines im geschlossenen Vollzug abgesessen habe und komme dann in den offenen Vollzug (tagsüber Arbeit, nachts Knast), dann habe ich sicherlich auch einen geordneten Tagesablauf, aber mein Leben verläuft deswegen noch lange nicht in geordneten Bahnen. Ich stelle dies jetzt überspitzt dar, nicht etwa, weil das meine Meinung ist, sondern weil viele es so sehen...

Aber vielleicht haben Sie ja Glück und erwischen einen Arbeitgeber, der Ihnen das nötige Vertrauen entgegen bringt. Ich würde es Ihnen wünschen.

Gruß
Krypton

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