Hallo zusammen,
letztes Jahr war ich bei einer Schuldenberatungsstelle zur Erstberatung. Zuvor hatte ich meine Schuldenaufstellung per Mail abgesendet. Ich hatte mich nach dem Gespräch gegen eine in Frage kommende Privatsinsolvenz entschlossen. Nun wollte ich diese aber dennoch machen. Ich rufte dort also an, und fragte ob meine Daten und Schuldenaufstellung noch da ist. Die Frau mit der ich auch die Erstberatung hatte bestätigte mir dies. Als ich dann heute dort war, wurde von einer anderen Frau behauptet ich hätte gar nicht mit der besagten Frau telefoniert da sie nicht für Telefonannahmen zuständig sei und eine E-Mail hatte sie auch nicht gefunden.
Entweder hatte sie nicht richtig geschaut, jemand hat die Mail einfach so gelöscht, oder aus Gründen der DSGVO.
Ich kann mir das einfach nicht erklären.
Was meint ihr?
Gilt die DSGVO auch für Schuldenberatungsstellen?
25. Januar 2019
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Frage vom 25. Januar 2019 | 13:27
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Gilt die DSGVO auch für Schuldenberatungsstellen?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2019 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatWas meint ihr? :
Ja, die DSGVO gilt auch für Schuldenberatungsstellen.
Und jetzt?
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