Gilt die DSGVO auch für Schuldenberatungsstellen?

25. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.09.2019 09:31:04
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Gilt die DSGVO auch für Schuldenberatungsstellen?

Hallo zusammen,

letztes Jahr war ich bei einer Schuldenberatungsstelle zur Erstberatung. Zuvor hatte ich meine Schuldenaufstellung per Mail abgesendet. Ich hatte mich nach dem Gespräch gegen eine in Frage kommende Privatsinsolvenz entschlossen. Nun wollte ich diese aber dennoch machen. Ich rufte dort also an, und fragte ob meine Daten und Schuldenaufstellung noch da ist. Die Frau mit der ich auch die Erstberatung hatte bestätigte mir dies. Als ich dann heute dort war, wurde von einer anderen Frau behauptet ich hätte gar nicht mit der besagten Frau telefoniert da sie nicht für Telefonannahmen zuständig sei und eine E-Mail hatte sie auch nicht gefunden.

Entweder hatte sie nicht richtig geschaut, jemand hat die Mail einfach so gelöscht, oder aus Gründen der DSGVO.

Ich kann mir das einfach nicht erklären.

Was meint ihr?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sba89):
Was meint ihr?

Ja, die DSGVO gilt auch für Schuldenberatungsstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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