Hallo, Ich habe eine Ratenzahlung mit einem Gläubiger vereinbart.
Die Schuldenbereinigung läuft seit zwei Monaten, und jetzt hat der Gläubiger doch tatsächlich eine Kontopfändung eingereicht.
Bisher gab es keinen Verzug meinerseits.
Einzig das Konto ist neu und es ist kein P-Konto welches Ich für die Schuldenregulierung eingerichtet habe.
Darf der Gläubiger das?
Es gibt ja eine schriftliche Verinbarung.
Gläubiger führt Kontopfändung bei bereits bestehender Ratenzahlung
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Zitat:Es gibt ja eine schriftliche Verinbarung.
Hat der Gläubiger auf weitere Maßnahmen verzichtet bzw. wie ist die Rateneinigung formuliert?
Also es wurde vereinbart eine Ratenzahlung zu leisten, und außer wen diese nicht weiter erfolgt die Zahlung wieder in den Ursprung zurückgestellt wird.
Speziell war kein Thema wege Pfändung im Raum!
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Wenn der Gläubiger in der Ratenzahlungsvereinbarung nicht explizit die Pfändung ausschließt, dann darf er auch pfänden.
Es gibt Gerichte, die in solchen Fällen mitunter dem Gläubiger Grenzen aufzeigen und die Pfändung dann per Beschluss aufheben.
Aber in der Tat sieht das nicht jedes Gericht so. Leider.
Letzte Frage: Der Gläubiger wird von Anwalt/Inkasso vertreten? Gibt es irgendeine Einigungsgebühr o.ä., die diese erheben? Wenn ja, dann ergibt sich der Verzicht aus Pfändungen aus dem Punkt, dass ohne diesen Verzicht gar keine Einigungsgebühr anfallen darf (siehe RVG).
Gab es von deiner Seite irgendeine Andeutung während der Schuldenregulierung, dass du Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden willst?
-- Editiert von mepeisen am 06.12.2018 17:58
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