Gläubiger nicht angegeben

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Gläubiger nicht angegeben

Insolvenz
Schuldner vergisst meherer Glübiger
Ein Gläubiger merkt das
=> Welche Folgen wenn es vor Restschuldbefreiung passiert?
=> Welche Folgen wenn es nach Restschuldbefreiung passiert?


Insolvenz
Schuldner gibt absichtlich meherer Glübiger nicht an
Ein Gläubiger merkt das
=> Welche Folgen wenn es vor Restschuldbefreiung passiert?
=> Welche Folgen wenn es nach Restschuldbefreiung passiert?

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2064 Beiträge, 441x hilfreich)

Das hört sich nach Hausaufgabe an.
Insolvensordnung in die Hand nehmen und lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35033 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Gläubiger nicht angegeben
Es kommt auf den Gläubiger an. Jede Menge kann passieren.

Zitat (von de Bakel):
Das hört sich nach Hausaufgabe an.
Für mich eher nach Fragen eines Schuldners, der nix weiß...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2536 Beiträge, 742x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Schuldner gibt absichtlich meherer Glübiger nicht an

Warum sollte ein Schuldner sowas tun?

Zitat (von Susi_Ratlos):
Welche Folgen wenn es vor Restschuldbefreiung passiert?

Kommt auf den Verfahrensstand an, die Art des Gläubigers und dessen Willen sich seine Forderung zu sichern.

Zitat (von Susi_Ratlos):
Welche Folgen wenn es nach Restschuldbefreiung passiert?

Siehe oben, außer das mit dem Verfahrensstand.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Das hört sich nach Hausaufgabe an.

Ne, ist keine.
Ich will das Verfahren verstehen.

Zitat (von de Bakel):
Insolvensordnung in die Hand nehmen und lesen.

Hat bei mir leider nichts gebracht.

Zitat (von Anami):
Jede Menge kann passieren.

Genau das war die Frage?

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Warum sollte ein Schuldner sowas tun?

Es gibt so Leute
Die meinem sie sind besonders schlau. Aber das Gegenteil ist der Fall

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Kommt auf den Verfahrensstand an,

A) Insolvenzverfahren
B) Wohlverhaltensphase

.
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Art des Gläubigers

Was ist da gemeint?

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
dessen Willen sich seine Forderung zu sichern.

Der Wille ist bei Bedarf unendlich.

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35033 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Genau das war die Frage?
Und meine Antwort war: Es kommt auf den Gläubiger an.
Zitat (von Susi_Ratlos):
Ich will das Verfahren verstehen.
Das wird nix.

:dau:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2536 Beiträge, 742x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
A) Insolvenzverfahren
B) Wohlverhaltensphase

A Forderung wird angemeldet und gut ist. Niemand ist zu Schaden gekommen.

B Gläubiger muss klagen und dem Gericht gegenüber erklären warum die Bekanntmachungen nicht geprüft worden.

Zitat (von Susi_Ratlos):
Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Art des Gläubigers

Was ist da gemeint?


Bei einer Klage dürfte die Bank, ein IB,... es schwer haben zu argumentieren dass sie nicht herausfinden konnten, dass der Schuldner in Inso ist. Frau xy, Krankenschwester, die dem Schuldner mal 1.000 € lieh, dürfte diese Argumentation wesentlich leichter fallen.

Zitat (von Susi_Ratlos):
Der Wille ist bei Bedarf unendlich.

Dann guten RA besorgen und ggf klagen auf RSB Versagung. Nachteil... kostet Geld und bringt wahrscheinlich nichts, weil der Schuldner irgendwann einen neuen Antrag stellen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125924 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Was ist da gemeint?

Der Status des Gläubigers.
Es ist ein Unterscheid ob es eine Behörde (z.B. das Finanzamt) ist, ein (großes) Privatunternehmen oder Privatleute.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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