Gläubigerbegünstigung oder nicht ?

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubigerbegünstigung oder nicht ?

Hallo nochmal,

da ich ja aktuell in der Vorbereitung der P-Insolvenz bin durch einen Anwalt, und ich einen Mahnbescheid bekommen habe wollte ich gerne wissen falls das jemand weiß, falls der GV kommen sollte und er von meinem Freund den einzigen TV der in der Wohnung ist (hat er letztes Jahr gekauft auf seinem Namen Rechnung etc. läuft auf Ihn), pfänden sollte (macht er das)? Wäre dies doch Gläubigerbegünstigung oder? Und ich hätte ein Problem oder wie läuft das ab?

oder kann ich direkt falls er kommen sollte die Eidesstattliche Versicherung abgeben ?

Wäre über eine Antwort sehr dankbar, und frohe Ostern


-- Editiert von supersweet123 am 12.04.2020 15:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user-0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Du kannst natürlich Deine Zahlungsunfähig durch eine Eidesstattliche Versicherung offenbaren. Bestimmte Gegenstände des Haushalts dürfen nicht gepfändet werden. Ein ("einfacher") Fernseher, was heute sicher auch einen normalen Flatscreen umfassen dürfte, bleibt also wo er ist - erst recht, wenn er nachweislich im Eigentum eines anderen steht.
Sollte trotz geplanten Insolvenzverfahren etwas gepfändet werden, kann der Insolvenzverwalter die Pfändung später (und innerhalb bestimmter Fristen) anfechten / rückgängig machen (zu Gunsten alle Gläubiger).
Ich würde behaupten, eine Gläubigerbevorteilung deinerseits läge auch nur vor, wenn Du persönlich einen Gläubiger in Kenntnis Deiner Zahlungsunfähigkeit einen Vorteil verschaffen würdest (durch eine Zahlung). Das beste ist also, alle nicht notwendigen Zahlungen (also nicht die Mietzahlung oder die Stromkosten) einzustellen.

-- Editiert von user-0815 am 12.04.2020 16:40

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#2
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort.
Das einzigste *wertvolle* ist der tv von meinem Freund sonst haben wir nichts ich hab ein einfaches billiges Handy.

Also zusammengefasst passiert da nichts was die Insolvenz gefährdet (Trotz viel. angenommen möglicher Pfändung)?

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Nochmal, der GV kommt frühestens in 6-9 Monaten. Mach dir doch nicht so viele Gedanken.
Mit Gläubiger Bevorzugung hat das im Übrigen nichts zu tun.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
Also zusammengefasst passiert da nichts was die Insolvenz gefährdet (Trotz viel. angenommen möglicher Pfändung)?


Nö, auch die Pfändung würde die Insolvenz nicht gefährden.

Allerdings teile ich die Einschätzung des Vorschreibers hinsichtlich des TV (so er denn Dir gehören würde) nicht. Durch eine Austauschpfändung wäre der u.U. schnell weg.

Wenn der GV aufschlägt solltet ihr schon vor Ort nachweisen, dass das Teil dem Freund gehört.
Dazu ist mindestens eine auf dessen Namen ausgestellte Rechnung nötig. Ein namenloser Kaufbeleg reicht da nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ex Inkassomitarbeiter

Dankeschön nochmal, ich mach mir viele Gedanken und habe Angst.. aber wenn das nichts mit Gläubiger Bevorzugung zu tun hat / mir nicht die Insolvenz versagt (falls etwas gepfändet werden würde) bin ich sehr beruhigt. Zwecks GV das ist wirklich viel Zeit die noch ist bis dahin sollte die Insolvenz hoffentlich beim Gericht eröffnet sein.

@Sir Berry

Auch dir dankeschön, die Rechnung beinhaltet den Namen meines Freundes etc. er hatte damals auch mit Karte bezahlt Quittung hat er alles.


-- Editiert von supersweet123 am 12.04.2020 18:51

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#6
 Von 
guest-12316.05.2020 00:29:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend
ich hatte im Forum hier gelesen zwecks Kontopfändung, und das hier gefunden. Man hat nach Eingang einer Kontopfändung theoretisch 4 Wochen Zeit dazu, davor wird noch kein Geld gepfändet. Danach dann nur alles, was oberhalb des Pfändungsfreibetrages liegt.

Verstehe ich das so, falls mein Konto gepfändet werden würde und ich kein P-Konto hätte, bekomme ich Post von der Bank das eine Pfändung da ist dann könnte ich erst ein P-Konto beantragen und kann dann normal an mein Geld? (warum wird eigentlich nicht direkt gepfändet und hat 4 Wochen Zeit)?

Würde mich freuen wenn jemand was weiß das Thema interessiert mich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von supersweet123):
bekomme ich Post von der Bank das eine Pfändung da ist

Oder vom Gläubiger oder vom Gerichtsvollzieher.



Zitat (von supersweet123):
dann könnte ich erst ein P-Konto beantragen

Nein, das kann man bereits lange vorher beantragen.



Zitat (von supersweet123):
und kann dann normal an mein Geld?

Nein, man kommt nur an das Geld was im Rahmen der Freibeträge verfügbar ist.



Zitat (von supersweet123):
warum wird eigentlich nicht direkt gepfändet und hat 4 Wochen Zeit

Damit man Zeit hat gegen die komplette Pfändung vorzugehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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