Grundbuch Einsicht

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Xayver
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch Einsicht

Hallo, ich bin erst vor kurzem in die Insolvenz gegangen. Habe heute als ich etwas suchte ein Schreiben gefunden in dem steht das ich einen Eigentumsanteil am Haus meiner Mutter habe. Ich hatte es total vergessen gehabt. Habe es somit auch nicht bei der Insolvenz angegeben.

Ich möchte natürlich alles richtig machen, aber auch nicht meine Mutter und meine Schwestern belasten. Wie wird im Insolvenzverfahren mit Eigentumsanteilen umgegangen? Bzw. Nimmt der Insolvenzverwalter Einsicht beim Grundbuchamt?

Ich habe halt Angst das meine Mutter und meine Schwestern Schulden machen müssen nur damit ich dann Schuldenfrei bin.

-- Editiert von Xayver am 24.06.2021 01:05

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Xayver):
Wie wird im Insolvenzverfahren mit Eigentumsanteilen umgegangen?

Die werden eingezogen / verwertet.



Zitat (von Xayver):
Ich habe halt Angst das meine Mutter und meine Schwestern Schulden machen müssen nur damit ich dann Schuldenfrei bin.

Kommt darauf an, wie viel Geld sie auf der hohen Kante haben, ob die Deine Anteile notfalls kaufen könnten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xayver
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, wie viel Geld sie auf der hohen Kante haben, ob die Deine Anteile notfalls kaufen könnten.


Leider nicht so viel das sie es könnten. Deshalb habe ich ja Angst das sie Schulden machen müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Xayver):
Deshalb habe ich ja Angst das sie Schulden machen müssen.

Das könnte im worst case passieren.
Andererseits sind Mitweigentumsanteil jetzt nicht so attraktiv am Immobilienmarkt.

Man müsste mal einschätzen lassen was diese wert sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Xayver):
Habe heute als ich etwas suchte ein Schreiben gefunden in dem steht das ich einen Eigentumsanteil am Haus meiner Mutter habe.


Wie groß ist der Miteigentumsanteil? 25%?

Was ist der Anteil ca. Wert? Wie hoch sind Schulden?

Hast du ihn geerbt?

Zitat (von Xayver):
Ich hatte es total vergessen gehabt.


Da wird man schon gut argumentieren müssen um glaubhaft zu machen das man `vergessen` hat dass einem ein Teil einer Immobilie/Haus gehört.

Zitat (von Xayver):
Habe es somit auch nicht bei der Insolvenz angegeben.


Sowas kann unter Umständen die Restschuldbefreiung kosten.

Zitat (von Xayver):
Ich möchte natürlich alles richtig machen,


Der Zug ist eigentlich schon abgefahren.

Zitat (von Xayver):
aber auch nicht meine Mutter und meine Schwestern belasten.


Das wirst du leider nicht in der Hand haben.

Zitat (von Xayver):
Wie wird im Insolvenzverfahren mit Eigentumsanteilen umgegangen?


Die Immobilie wird z.B. versteigert.

Zitat (von Xayver):
Ich habe halt Angst das meine Mutter und meine Schwestern Schulden machen müssen nur damit ich dann Schuldenfrei bin.


Das hört sich so an, als ob dein Miteigentumsanteil deine Verbindlichkeiten decken würden. Dann könnte es sein, dass der Insoverwalter das Haus versteigern lassen wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Andererseits sind Mitweigentumsanteil jetzt nicht so attraktiv am Immobilienmarkt.


Natürlich sind die attraktiv. Es wird auch kein Miteigentumsanteil angeboten und versteigert sonder die ganze Immobilie/Haus.

Zitat (von Harry van Sell):
Man müsste mal einschätzen lassen was diese wert sind.


Für was? Der Insoverwalter ist verpflichtet das Vermögen des Schuldners zu verwerten. Egal ob das 5.000€ oder 50.000€ sind.

Was davon ausgenommen ist steht in der ZPO.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Natürlich sind die attraktiv. Es wird auch kein Miteigentumsanteil angeboten und versteigert sonder die ganze Immobilie/Haus.

Also mein letzter Kenntnisstand war, dass ein IV lediglich den Miteigentumsanteil versteigern lassen kann und nicht die gesamte Immobilie, BGH, Beschluss vom 26. April 2012 – V ZB 181/11 –.
Wenn es da einen neuen Sachstand gibt lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Da hast du natürlich Recht. ;)

Ich war bei der Teilungsversteigerung.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 24.06.2021 08:12

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Für was?

Ganz einfach: damit Mutter und Schwester wissen, wie viel Geld man ungefähr benötigt, um den Anteil zu erwerben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Xayver
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man müsste mal einschätzen lassen was diese wert sind.

Leider ist das Haus einiges Wert. Also ist auch mein 1/12 Anteil noch viel Wert. Meine Schulden wären damit wahrscheinlich getilgt.

Zitat (von charlyt4):
Wie groß ist der Miteigentumsanteil? 25%?

Was ist der Anteil ca. Wert? Wie hoch sind Schulden?

Hast du ihn geerbt?


Anteil 1/12

Wert kann ich nicht sagen da ich den nicht weiß. Aber das Haus und Grundstück ist schon groß. Schulden ca 6500 €

Ja geerbt als mein Vater starb.

Zitat (von charlyt4):
Da wird man schon gut argumentieren müssen um glaubhaft zu machen das man `vergessen` hat dass einem ein Teil einer Immobilie/Haus gehört.

Leider vergesse ich vieles durch meine Psychischen Erkrankungen. Oft sogar was ich vor ein paar Minuten gemacht habe.
Zitat (von charlyt4):
Die Immobilie wird z.B. versteigert.

Wie meine Mutter könnte Ihr Elternhaus verlieren ihr zuhause nur weil ihr Sohn Schulden hat? Was ist das für ein dummes Gesetz

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#9
 Von 
Xayver
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man die Insolvenz den noch Stoppen? Eröffnet am 14.06 heute einen Fragebogen bekommen den ich ausfüllen soll. Dort steht zum Beispiel nur "besitzen sie Immobilien" nichts mit Anteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Xayver):
Kann man die Insolvenz den noch Stoppen?


Du kannst den Antrag zurückziehen. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen weiß ich nicht.

Zitat (von Xayver):
Dort steht zum Beispiel nur "besitzen sie Immobilien" nichts mit Anteilen.


Du bist Miteigentümer einer Immo, also ist diese anzugeben.

Zitat (von Xayver):
Wie meine Mutter könnte Ihr Elternhaus verlieren ihr zuhause nur weil ihr Sohn Schulden hat? Was ist das für ein dummes Gesetz


Das Gesetz funktioniert nicht nur zum Vorteil des Schuldners und nicht nach dem Motto ... Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Wer auch immer dich beraten hat. Du solltest dich sofort mit diesem in Verbindung setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen. 6.500 € Schulden sind ein Witz als Mitbesitzer einer Immo (und eigentlich auch für eine Inso).

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