Moin,
Bei Person A wurde am 17.04.2017 das Privatinsolvenzverfahren eröffnet (bis dato nicht abgeschlossen). Von der vorherigen Vermieterin wurden die NK Abrechnungen 2016 und 2017 nicht erstellt und ausbezahlt. ( es wird mit einem hohen Guthaben gerechnet) ...
Bekommt A das Guthaben aus 2016 ausbezahlt da es vor der Eröffnung liegt oder zählt hier das Zuflussprinzip?
Bekommt A das Guthaben 2017 anteilig bis zum 17.04.2017 oder sogar noch mehr weil es bis zum Pfändungsfreibetrag ausbezahlt wird, sprich alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt geht an den TH?
Besteht hier dann das Zuflussprinzip? Jetzt ist nämlich ein weiters Kind vorhanden das die Grenze natürlich erhöht.
Vielen Dank für Tipps und Meinungen.
Grüße
Guthaben Nebenkostenabrechnung insolvenz
1. Juli 2019
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Frage vom 1. Juli 2019 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Guthaben Nebenkostenabrechnung insolvenz
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#1
Antwort vom 3. Juli 2019 | 20:00
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Das Guthaben geht komplett an den IV im eröffneten Verfahren.
#2
Antwort vom 3. Juli 2019 | 20:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es noch andere Meinungen dazu?
-- Editiert von Sascha8310 am 03.07.2019 21:00
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#3
Antwort vom 16. Juli 2019 | 21:02
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatGibt es noch andere Meinungen dazu? :
-- Editiert von Sascha8310 am 03.07.2019 21:00
Nein, es bleibt dabei, der IV bekommt das Geld komplett.
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