Guthaben P-Konto, Wohlverhaltensphase

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
ReBelyy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Guthaben P-Konto, Wohlverhaltensphase

Hallo Zusammen,

mein Insolvenzverfahren wurde im Februar diesen Jahres aufgehoben und nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase.

Vor und während des Insolvenzverfahrens hat sich auf meinem P-Konto ein Guthaben von ca. 7000 Euro angesammelt.

Meine Frage ist nun ob und wie ich an dieses Geld komme?
Konto wieder umwandeln geht nicht, da die Pfändungen auf dem Konto noch aktiv sind.

Die Bank gibt mir immer am ersten des Monats meinen Freibetrag in Höhe von 2100 Euro frei.
Ist das auch der Fall wenn ich mein Gehalt auf ein neues Konto überweisen lasse?

Vielen Dank schon Mal

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2015 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von ReBelyy):
Vor und während des Insolvenzverfahrens hat sich auf meinem P-Konto ein Guthaben von ca. 7000 Euro angesammelt.

Wieso wurde das nicht an den Gläubiger/IV abgeführt? Das kann dich die RSB Kosten wenn das dem IV vorenthalten wurde. Sicher dass das Geld auf deinem Konto ist?

Zitat (von ReBelyy):
Ist das auch der Fall wenn ich mein Gehalt auf ein neues Konto überweisen lasse?

Natürlich nicht.

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#2
 Von 
ReBelyy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wieso wurde das nicht an den Gläubiger/IV abgeführt? Das kann dich die RSB Kosten wenn das dem IV vorenthalten wurde. Sicher dass das Geld auf deinem Konto ist?


Denke Mal aus diesem Grund:

"Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zulässig. Aus bereits bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen können die Gläubiger keine Ansprüche mehr geltend machen. Dennoch bleiben die Beschlagnahmewirkung und die öffentlich-rechtliche Verstrickung bestehen (vgl. BGH Urt. v. 21.09.2017 – IX ZR 40/17). In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines gepfändeten Kontos nicht verfügen. Besteht auf dem Konto des Insolvenzschuldners ein pfändbares Guthaben, kann der Insolvenzverwalter dieses Guthaben nicht zur Insolvenzmasse ziehen. Um dies zu ermöglichen, muss der Gläubiger erklären, keine Rechte mehr aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss geltend zu machen."

Mein Insolvenzverwalter hatte ja Kontrolle über mein Konto und hat auch Lohn gepfändet. Aber aufgrund von Schichtarbeit war die Pfändungsgrenze auf meinem Lohn höher als der Freibetrag auf meinem Konto. Deshalb hat sich über die Zeit das Geld angesammelt.

Lg

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2015 Beiträge, 630x hilfreich)

Dann hätte der IV den/die entsprechenden Gläubiger anschreiben müssen. So wie das ständig gemacht wird.
Hier würde ich mal mit dem IV sprechen ob über das Guthaben verfügt werden darf. Eigentlich sollte dies zur Masse gehören.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4057 Beiträge, 883x hilfreich)

Zitat (von ReBelyy):
da die Pfändungen auf dem Konto noch aktiv sind.


Wie alt sind diese?

Zitat (von ReBelyy):
Meine Frage ist nun ob und wie ich an dieses Geld komme?


Vermutlich erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Dann hätte der IV den/die entsprechenden Gläubiger anschreiben müssen.


Was soll das bringen?

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Hier würde ich mal mit dem IV sprechen ob über das Guthaben verfügt werden darf.


Das hat er IV nicht zu entscheiden.

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
ReBelyy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie alt sind diese?


Ich hatte schon ca. drei Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mein Konto in ein P-Konto umgewandelt.
Teilweise sind die Pfändungen auch auch zwei bis drei Jahre vor dem Verfahren auf das Konto gelegt worden.

Also das passt schon so dass der Insolvenzverwalter dies nicht in die Insolvenzmasse aufnehmen konnte.
Habe ich aber auch erst rausgefunden als ich mich jetzt selbst gewundert habe dass das Geld noch drauf ist und das Verfahren aufgehoben wurde. Hatte immer damit gerechnet dass das Geld noch gepfändet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2015 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von ReBelyy):
Also das passt schon so dass der Insolvenzverwalter dies nicht in die Insolvenzmasse aufnehmen konnte.

Selbstverständlich hätte es zur Masse gehört wie alle Guthaben. Das ist der Sinn der Inso.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4057 Beiträge, 883x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Selbstverständlich hätte es zur Masse gehört wie alle Guthaben.



Wenn dies " selbstverständlich " ist, solltest du dem TE (seinem IV) die rechtliche Grundlage nennen.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das ist der Sinn der Inso.



Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, setzt nicht alle anderen rechtlichen Grundlagen und die Rechte eines Gläubigers außer Kraft.

-- Editiert von User am 18. März 2023 18:13

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn bereits beim Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt wird, geht ausschließlich der unpfändbare Teil des Lohns auf dem (P-)Konto ein.
Man kann entsprechend den Freibetrag des P-Kontos anheben lassen, bzw. eine Quellfreigabe für den Arbeitgeber bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragen. In diesem Fall wären alle Summen, die von Quelle X (hier der Arbeitgeber kommen) durch die Bank nicht zu sperren und müssten ausgezahlt werden. Das ist aber hier wohl nicht geschehen und so hat sich eine Summe auf dem Konto angesammelt. Das ist völlig okay, vor allem, wenn der Insolvenzverwalter auch Kontoauszüge angefordert hat.

Zitat:
Zitat (von ReBelyy):
Ist das auch der Fall wenn ich mein Gehalt auf ein neues Konto überweisen lasse?


Zitat:
Natürlich nicht.


Diese Antwort ist nicht korrekt. Natürlich kannst und darfst du deinen Lohn auf ein anderes Konto (das auf deinen Namen läuft) überweisen lassen und somit jeden Monat über das gesperrte Guthaben in Höhe des Freibetrags verfügen. Wichtig ist hier nur, dass du keine 2 P-Konten führen darfst. Aber da auf dem neuen Konto (sofern es keine Neuschulden gibt) nicht mit Pfändungen zu rechnen ist, wäre das die einfachste Lösung, um sich das gesperrte Geld Stück für Stück auszahlen zu lassen.


Zitat:
Selbstverständlich hätte es zur Masse gehört wie alle Guthaben. Das ist der Sinn der Inso.

Nö, hätte es nicht. Und selbst wenn das hypothetisch richtig wäre, hat der IV wohl Kontoauszüge eingesehen und somit gepennt. Er haftet damit gegenüber der Insolvenzmasse.

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