Guthaben aus Betriebskostenabrechnung

16. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
dasDirk
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung

Hallo...

Nehmen wir mal an...:

Der Mieter ist bereits seit einen halben Jahr in der Privatinsolvenz...

Der Vermieter hat seine Forderung in der Insolvenz Forderungs-/Gläubigerliste eingetragen, und diese wurde auch vom Insolvenzgericht so bestätigt und angenommen.

Jetzt hat der Mieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erhalten...

Kann der Vermieter nun dieses Guthaben mit der/seiner Forderung einfach verrechnen...?? oder würde der Vermieter sich nicht selbst Bevorteilen gegenüber den anderen Gläubiger

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann der Vermieter nun dieses Guthaben mit der/seiner Forderung einfach verrechnen...?? oder würde der Vermieter sich nicht selbst Bevorteilen gegenüber den anderen Gläubiger
<hr size=1 noshade>



Das kommt darauf an. § 96 InsO scheint die Aufrechnung ja auszuschliessen.

Allerdings geht dem § 95 InsO vor, danach ist die Aufrechnung zulässig:

- Mietzinsfoderung war vor Eröffnung fällig
- Abrechnungszeitraum der NK-Abrechnung war vor Eröffnung abgelaufen


Daß das NK-Guthaben erst durch die Abrechnung fällig wird, spielt dann keine Rolle, das hindert die wirksame Aufrechnung nicht.

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