Hallo...
Nehmen wir mal an...:
Der Mieter ist bereits seit einen halben Jahr in der Privatinsolvenz...
Der Vermieter hat seine Forderung in der Insolvenz Forderungs-/Gläubigerliste eingetragen, und diese wurde auch vom Insolvenzgericht so bestätigt und angenommen.
Jetzt hat der Mieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erhalten...
Kann der Vermieter nun dieses Guthaben mit der/seiner Forderung einfach verrechnen...?? oder würde der Vermieter sich nicht selbst Bevorteilen gegenüber den anderen Gläubiger
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Guthaben aus Betriebskostenabrechnung
16. September 2013
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Frage vom 16. September 2013 | 10:02
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 9x hilfreich)
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung
#1
Antwort vom 16. September 2013 | 11:24
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann der Vermieter nun dieses Guthaben mit der/seiner Forderung einfach verrechnen...?? oder würde der Vermieter sich nicht selbst Bevorteilen gegenüber den anderen Gläubiger
<hr size=1 noshade>
Das kommt darauf an. § 96 InsO scheint die Aufrechnung ja auszuschliessen.
Allerdings geht dem § 95 InsO vor, danach ist die Aufrechnung zulässig:
- Mietzinsfoderung war vor Eröffnung fällig
- Abrechnungszeitraum der NK-Abrechnung war vor Eröffnung abgelaufen
Daß das NK-Guthaben erst durch die Abrechnung fällig wird, spielt dann keine Rolle, das hindert die wirksame Aufrechnung nicht.
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