Guthabensperre

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504884-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Guthabensperre

Bin in der Insolvenz, auch die Pfändung die noch am P-Konto liegt ist in der Insolvenz ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe immer wieder Probleme damit, nach einen Telefonate heute würde mir gesagt das der Gläubiger Rangwahrend Ruhestellung an die Bank schicken muss und nicht nur Ruhestellung ich blicke echt nicht mehr durch was ich machen kann und bin für jeden Top dankbar.MfG BP

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von go504884-88):
bin für jeden Top dankbar.

Sachverhalt strukturiert und verständlich schildern wäre mal ein Anfang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go504884-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich erkläre es mal ausführlich, bin ich in der Verbraucherinsolvenz (Wohlverhaltensphase). da meine Bank immer wieder Probleme bei Überweisung und so machte, fragte ich mein Treuhändler was ich machen kann, der meint ich brauchte das P-Konto das bereits vor der Insolvenz bestand eigentlich nicht mehr.

Also habe ich das P-Konto zurück in ein Girokonto förmen lassen (02.11.2017), leider wurde mir nicht mitgeteilt das in Falle das Pfändungen ( die aber auch in der Insolvenz sind) darauf sind, das Konto total gesperrt ist, weshalb ich ab dem 2.11.17 gar keinen zugriff mehr hatte, also mit Bank geredet diese teilte mir mit das die Pfändungen aufgehoben werden müssen, Anruf bei Gläubiger hat Pfändung aufgehoben, der zweite Gläubiger hat die Pfändung nur Ruhend gestellt was die Bank aber nicht akzeptiert, also folgten Anrufe bei der Pfändungsabteilung, Insolvenzabteilung in der Filiale keiner hat mir wirklich weiter geholfen eher im Gegenteil. Mitte November Mitarbeiterin von der Deutschen Bank, sie müssen es wieder in ein P-Konto umformen um an Ihr Konto zu kommen, habe ich gemacht mit der Folge das ich erst wieder zugriff am 01.12.17 hatte.

Weshalb ich an teile meines Gehaltes Oktober (Eingang 30.10.17) inzwischen gar nicht mehr dran gekommen bin (Betrag € 661) liegen in der Guthabensperre und werden nicht freigegeben). Jetzt hab ich das Problem das ich nie weiß über was ich verfügen kann, da das ja mit diesem Betrag den man ins nächste Monat übertragen kann, auch noch dazu kommt, und ich deshalb inzwischen total irre werde weil ja keiner wirklich hilft. Und die Dame gestern von der Hotline Bank ich muss den Gläubiger sagen er soll es Rangwahrend Ruhestellung machen und nicht Ruhestellung mit Bedienung die die Bank nicht akzeptiert. Ich hoffe ich könnte es ausreichend erklären. Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Anscheinend brauchen Sie eine professionelle Schuldnerberatung um alles einmal zu ordnen. Dann wissen Sie auch, wieviel Geld Ihnen zur Verfügung steht

Signatur:

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