Haftet Insolvenzverwalter, wenn er Auto nicht abholt?

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Haftet Insolvenzverwalter, wenn er Auto nicht abholt?

Hallo,
folgende Situation:

A hat kürzlich das Verfahren zur Privatinsolvenz eröffnet. A hat ein Auto, welches A aber nicht für die Arbeit benötigt. Auch sonst benötigt A das Auto nicht. Somit muss das Auto rechtlich zur Verwertung herangezogen werden, oder?

Kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt und das Auto muss stillgelegt werden. A kann das Auto jedoch nur auf der Straße abstellen. Es verliert umweltschädigende Flüssigkeiten.

Der Insolvenzverwalter lässt sich jedoch Zeit mit der Abholung des Autos. Haftet er in diesem Fall für mögliche Umweltschäden?

A kann das Auto ja nicht abmelden, weil es dann erst recht nicht auf der Straße stehen bleiben darf, oder? Darf A das Auto nun einfach verkaufen? Darf er es für 1 Euro im Internet anbieten oder verschenken?

A wäre auch bereit dem Insolvenzverwalter das Auto für 1 Euro abzukaufen. Für ein Wertgutachten möchte A jedoch kein Geld mehr ausgeben.

Welche Rechten und Pflichten haben hier nun A und der Insolvenzverwalter? Darf der Insolvenzverwalter das Auto verwerten, wenn er dabei weniger als 1 Euro rausholt, den ihn A angeboten hat?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Sternenbande):
Somit muss das Auto rechtlich zur Verwertung herangezogen werden, oder?

Nö, warum sollte der InsoV sich so einen Klotz ans Bein binden?



Zitat (von Sternenbande):
A kann das Auto jedoch nur auf der Straße abstellen. Es verliert umweltschädigende Flüssigkeiten.

Nun, dann wird es da über kurz oder lang recht teuer werden.
Abschleppkosten, Geldstrafe, Schadenersatz - alles Sachen welche die Insolvenz nicht beseititgt.



Zitat (von Sternenbande):
Welche Rechten und Pflichten haben hier nun A

A ist Halter und Eigentümer, somit für verkehrs-, zivil. und strafrechtlich verantwortlich was durch das Auto passiert.



Man sollte versuchen, vom InsoV eine Freigabe für das Kfz zu erhalten um es dann entsprechend zu reparieren oder zu verwerten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Insolvenzverwalter ist doch kein Schrottverwerter.... *Kopfschüttel

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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