Haftung Einzelunternehmer

28. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)
Haftung Einzelunternehmer

Hallo,

Einzelunternehmer haften ja mit dem privat und Geschäftsvermögen.

Wie ist es, wenn man Geld bar abhebt und dem Ehegatten schenkt für z.B. für Ihr Autokauf, für Ihre Wohnung, für Ihre Möbel, etc.

Ist Ihr Vermögen dann gefährdet, wenn ich mit meinem Einzelunternehmen Probleme bekommen sollte?

Was könnt Ihr mir zusätzlich Raten empfehlen? Wie kann man sich absichern, damit Sie keine Probleme bekommt?

Danke




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Eine grundsätzliche Haftung des einen Ehegatten für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten gibt es nicht.

Erfolgen jedoch Schenkungen, dann sind diese jedoch anfechtbar. Bei der Insolvenzeröffnung gem. § 134 InsO . Vor der Insolvenzeröffnung gibt des die Möglichkeit für Gläubiger auch nach § 4 AnfG .

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Wie könnte man sich denn absichern?

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#3
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Ich möchten meine Ehefrau nicht mit runterziehen, falls mal was passieren sollte. Sprich mein Geschäft nicht so gut laufen sollte. Was könnt Ihr mir da empfehlen. Z.B. beim Autokauf, Miete, Möbelkauf, etc. Sollen wir ein gemeinsames Konto eröffnen oder eher nicht? Würde mich sehr über ein paar Tipps freuen. Danke!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Konten sollten immer getrennt sein.
Je ein Konto für Firma, Mann und Frau.



Ansonsten sollte man dafür sorgen, das die Zuwendungen schlicht nicht nachzuverfolgen sind.

Also keine Überweisung von Konto Mann auf Konto Frau
Den Plasma-TV den man ihr schenkt sollte dan auch nicht mit der Kreditkarte der Firma oder des Mannes bezahlt werden.

Rechungen die das Eigentum der Frau beweisen, bekommen einen sofort einen handschriftlichen Vermerk der Frau das sie die Eigentümerin ist und verbleiben in einen Orden der entsprechend beschriftet ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Was genau meinst du mit Zuwendung?

Auf die Rechnungen von der Frau soll die Unterschrift von Ihr drauf sein und Ab heften. Habe ich das richtig verstanden? Kann Sie die Rechnungen mit Ihrer Unterschrift auch einscannen und digital aufbewahren?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

handschriftlicher Vermerk 'Eigentum Frau sisqonrw'

Eventuell noch ergänzende Angaben falls nicht vorhanden auf dem Beleg: Seriennummer, Bezeichnung des Gerätes, Wann wo gekauft.



quote:
Kann Sie die Rechnungen mit Ihrer Unterschrift auch einscannen und digital aufbewahren?

Das wäre mit Sicherheit gut falls mal eingebrochen wird oder es brennt. Dann hätte man noch etwas für die Versicherung.

In gerichtlichen Verfahren zählen diese digitalen Kopien nicht so stark wie eine Originalurkunde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

ok Danke für die Vorschläge!!!

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1184x hilfreich)

Du kannst nicht das Geld aus der Firma nehmen, der Frau geben damit die Dinge anschafft und hinterher bei einer Insolvenz erwarten das jemand glaubt das es Ihre Dinge sind obwohl Sie kein eigenes Einkommen hat.

Um sicher zu gehen wäre eine UG (billig GmbH) am einfachsten. Damit ist das Privatvermögen weitgehend sicher.

Nichts schützt dich oder deine Frau bei offensichtlichem Betrug, oder einer Steuerhinterziehung, sowie Unterschlagung von Gelder aus Lohnnebenkosten.

Uwe

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#9
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 264x hilfreich)

Nein nein Sie hat schon einen gut bezahlten Job. So ist das nicht. Weiss jemand wie der Steuerberatungsaufwand für UGs sind im Gegensatz zu Einzelunternehmen?

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Sämtliche hier genannten "Schutzmaßnahmen" werden der Ehefrau nicht helfen, wenn der Insolvenzverwalter die schenkweise gelaufenen Zahlungen nachverfolgen kann und die übrigen Voraussetzungen des § 134 InsO vorliegen. Wird Geld geschenkt, dann ist es auch egal, ob das Auto, der Schmuck oder was auch immer angeschafft wurde, nachweisbar ihr Eigentum ist. Dann richtet sich der Herausgabeanspruch nämlich auf die Rückzahlung des erhaltenen Geldes.

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