Hausverwaltung insolvent

14. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
antoniokt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung insolvent

Hallo,
Momentan haben wir ein Problem mit sehr hohen Nebenkostennachzahlung. Die Höhe der Nachzahlung kommt vor allem durch die weitaus höheren Heizungs-/Warmwasserkosten zustande. Hintergrund ist hier, dass die bisherige Wohnverwalterfirma IMMO:Schreiber GmbH, welche in letztes Jahr insolvent gegangen ist, wohl den Gaszahlungen an den Gasanbieter der Wohnanlage nicht nachgekommen ist, dadurch ist die Wohnanlage in die Grundversorgung bei der Erdgas Südbayern gerutscht, welche weitaus höhere Preise (3-5 fache Kosten) hat, dies gilt für das ganze Jahr 2022.
Mich interessiert also, welche Möglichkeiten wir haben, müssen wir zusätzliche Kosten bezahlen oder was ist in dieser Situation das Beste?
LG Antonio




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von antoniokt):
Mich interessiert also, welche Möglichkeiten wir haben, müssen wir zusätzliche Kosten bezahlen oder was ist in dieser Situation das Beste?

Kommt ganz darauf an, welchen Staus ihr habt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6613x hilfreich)

Zitat (von antoniokt):
was ist in dieser Situation das Beste?
Am besten mal im Unterforum *Mietrecht* oder *WEG-Recht* nachfragen.
Es gibt seit ca 1 Jahr einen Insolvenzverwalter, an den sich alle Eigentümer wenden konnten.

Hausverwaltung insolvent---> Und wer ist Vermieter?
Zitat (von antoniokt):
dies gilt für das ganze Jahr 2022.
??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42944 Beiträge, 14806x hilfreich)

Ich versuche mal, mich der Problematik zu nähern, auch wenn wir zu wenig wissen, um substantiiert antworten zu können.
Zunächst ist zu klären, ob Gelder überhaupt an das Versorgungsunternehmen abgeführt worden sind. Ein "war vielleicht nicht so" reicht da nicht aus. Dann wäre es für die Einschätzung der Lage hilfreich zu wissen, welchen Status man inne hat und in welcher Beziehung man zu der Hausverwaltung steht. Ist man selbst Vertragspartner, dann sollte man seine Forderung beim Inso-Verwalter anmelden. Ist man Mieter, dann kann man nach Klärung der Forderung diese beim Vermieter geltend machen bzw. vom Mietzins abziehen.

wirdwerden

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#4
 Von 
antoniokt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist man Mieter, dann kann man nach Klärung der Forderung diese beim Vermieter geltend machen bzw. vom Mietzins abziehen.


Hallo, ja, ich bin Mieter. Meine Vermieterin sagte mir, ich solle die gesamte Nebenkosten Nachzahlung bezahlen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von antoniokt):
Meine Vermieterin sagte mir, ich solle die gesamte Nebenkosten Nachzahlung bezahlen.

Mal ernsthaft, wer hätte was anderes erwartet?



Als erstes würde ich mal Belegeinsicht verlangen, damit man Fakten hat.
Dann wäre die die komplette Abrechnung im Detail zu prüfen.
Und dann wäre zu klären, welche Anteile der Vermieter hier tragen müsste. Denn ein versagen der Verwaltung fällt durchaus dem Vermieter zur Last, er haftet für seine Erfüllungsgehilfen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn ein versagen der Verwaltung fällt durchaus dem Vermieter zur Last, er haftet für seine Erfüllungsgehilfen.


Kapier ich irgendwie nicht.

A hat eine Wohnung gemietet und zahlt Miete x und Vorauszahlung NK Y, in einem Jahr also 12 x Y = Z

Dann kommt die NK-Abrechnung, dort wird der Gesamtverbrauch erfasst und anteilig für A ermittelt und von diesem Betrag wird Z abgezogen, so wird die Nachzahlug ermittelt. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob die Hausverwaltung die Beträge an wen auch immer weiter geleitet hat. Oder habe ich da einen Knoten im Hirn? (wär ja nicht das erste Mal) Die Höhe der Preise sind nebensächlich (grad in de Jahren 2022 und 2023 sind die eh explodiert), die Kosten sind tatsächlich entstanden und damit ist deren Abrechnung imho legitim.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#7
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Kapier ich irgendwie nicht

Hier teile ich die Ansicht von HvS. Auch das Vorgehen scheint zielführend (erst Belege besorgen).

Irreführend an dem Fall ist, das die Insolvenz der Hausverwaltung für die Frage aus Sicht des Mieters total irrelevant ist. :forum:

Maßgeblich ist hier die Frage:
Ist eine Pflichtverletzung der Hausverwaltung (keine Zahlung bzw. Weiterleitung der Abschlagszahlungen an den Versorger)
dem Vermieter zuzurechnen, wenn in unmittelbarer Folge dieser Pflichtverletzung ein bestehender Sondervertrag Gas(?) gekündigt wird und die Versorgung in der Folge über im Rahmen der zu dieser Zeit wesentlich teureren Grundversorgung (Faktor drei oder vier waren da nicht unüblich) erfolgte.

Und hier neige ich dazu hier dem Mieter ebenfalls - je nach Beleglage - gute Chancen einzuräumen die Differenz (Grundversorgzung abzgl. Preis sondervertrag) nicht zahlen zu müssen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Oder habe ich da einen Knoten im Hirn?

Nö, nur die falsche Abfahrt genommen.

KarlMachtMit hat das schon sehr schön ausgeführt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn ein versagen der Verwaltung fällt durchaus dem Vermieter zur Last, er haftet für seine Erfüllungsgehilfen.


Wo soll denn hier die Verwaltung versagt haben?

Ich weiß, dass zB meine Eltern fast alle Liegenschaften haben in die Grundversorgung fallen lassen, weil diese 22 u 23 (bei deren Objekten) eine der günstigeren Alternativen war. Hier muss der Mieter doch im Zweifel den Beweis des Versagens führen, ich halte das in diesem Fall für schwer bis unmöglich, aufgrund der tatsächlich utopischen Preisschwankungen/Preisexplosionen die es seinerzeit bei den Versorgern gab. Wäre ja auch möglich, dass die Hausverwaltung ebenso wirtschaftlich gehandelt hat, sicher ist es ja nicht, dass hier Zahlungen nicht weitergeleitet wurden:

Zitat (von antoniokt):
Hintergrund ist hier, dass die bisherige Wohnverwalterfirma IMMO:Schreiber GmbH, welche in letztes Jahr insolvent gegangen ist, wohl den Gaszahlungen an den Gasanbieter der Wohnanlage nicht nachgekommen ist


Zitat (von antoniokt):
welche weitaus höhere Preise (3-5 fache Kosten)


Kannst du hier hier mal den eigentlichen Versorger und den Grundversorger angeben? Ich komme nicht auf deine Zahlen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130712 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo soll denn hier die Verwaltung versagt haben?

Das müsste man ja noch heraus finden - Sache des Mieters, Belegeinsicht.

Rechnungen des Versorgers unberechtigterweise nicht zu zahlen ist durchaus ein Versagen.



Zitat (von Solan196):
Ich weiß, dass zB meine Eltern fast alle Liegenschaften haben in die Grundversorgung fallen lassen, weil diese 22 u 23 (bei deren Objekten) eine der günstigeren Alternativen war.

Ja, je nach Region und Vertrag kann das durchaus auch eine Alternative sein.



Zitat (von Solan196):
Hier muss der Mieter doch im Zweifel den Beweis des Versagens führen, ich halte das in diesem Fall für schwer bis unmöglich,

Die Belegeinsicht ist da schon mal sehr hilfreich.
Und wenn die nicht erfolgt (was hier zu vermuten ist) hat der Mieter schon mal ein recht scharfes Schwert.
Und wenn er die Belege hat, dann ist halt ein wenig Fleißarbeit angesagt um den Ball der Beweislast in Feld des Vermieters zu kicken.


Signatur:

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das müsste man ja noch heraus finden - Sache des Mieters, Belegeinsicht.


Ah ok, dachte er/sie hätte das schon getan, daher die Aussage 3-5 x höhere Kosten, sind für diese Zeit eigentlich total normal.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Belegeinsicht ist da schon mal sehr hilfreich.
Und wenn die nicht erfolgt (was hier zu vermuten ist) hat der Mieter schon mal ein recht scharfes Schwert.


Man sollte vor dem Meckern Einsicht nehmen, aber OK, aber wenn er nicht Einsicht nimmt, dann ist das Schwert stumpfer als es imho mit sein würde. Schaun mer mal.

Signatur:

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