Heirat bei bereits bestehender (!) Privatinsolvenz

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
speranta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat bei bereits bestehender (!) Privatinsolvenz

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir die Mühe gemacht, (fast) alle Beiträge zu dem o. g. Theman hier im Forum zu lesen, aber irgendwie ist das noch nicht 100 % das, was ich suche.

Folgender Sachverhalt:
Mein Partner IST BEREITS privatinsolvent und hat nur noch 1 Jahr vor sich, dann ist die Sache durch (hier im Forum wird leider nur darüber diskutiert, was passiert, wenn NACH der Heirat einer der Partner privatinsolvent wird).
Wir haben demnächst vor zu heiraten. Was ich muss ich/müssen wir beachten, damit ich mit seinen Schulden, die zur Privatinsolvenz gehören, nichts zu tun habe? Muss ich mich irgendwie schriftlich absichern? Wenn ja, wie (Notarvertrag o. ä.?)?

Wäre für eine rasche Antwort sehr-sehr dankbar.

Liebe Grüße an Euch allen

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"speranta"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dass das nicht diskutiert wird, liegt daran,d ass es nichts zu diskutieren gibt.
Bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaftnach deutschem Zivilrecht hast du mit den Schulden deines Ehepartners nichts zu tun.
Die sind höchstens bei Ende der ehe interessant, wenn es um den Zugewinnausgleich geht.
Solange die Ehe besteht, herrscht hier Gütertrennung, d.h. jeder hat sein eigenes Vermögen und somit auch seine eigenen Schulden.

Durch einen Ehevertrag könnt ihr Gütertrennung vereinbaren, dann entfällt der Zugewinnausgleich. Alternativ könnt ihr durch einen Ehevertrag Besonderheiten des Zugewinnausgleichs festschreiben.
Aber das geht wie gesagt alles nur das Ende der Ehe an; solange die hält, ist nicths zub beachten.

anders wäre es nur, wenn ihr den Güterstand der Gütergemeinschaft wählt (d.h. durch Ehevertrag festlegt). Das macht heute niemand mehr und das ist auch gut so.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaftnach deutschem Zivilrecht hast du mit den Schulden deines Ehepartners nichts zu tun.

Diese pauschale Aussage ist falsch.
Da sich die Ehepartner Unterhalt schulden, könnte man durchaus "damit zu tun" haben. Wenn auch unfreiwillig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

Probiers mal bei www.forum-schuldnerberatung.de.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Da sich die Ehepartner Unterhalt schulden, könnte man durchaus "damit zu tun" haben. Wenn auch unfreiwillig.


Yup. Man kann halt, mal überspitzt gesagt, als Verschuldeter keine Millionärin heiraten und seinen Gläubigern weiter eine lange Nase drehen, während man auf der Yacht in der Karibik feinste Havannas pafft. ;)

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