Heizungsbauer insolvent

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)
Heizungsbauer insolvent

Hallo zusammen,

ich hoffe durch Euch einen Anhaltspunkt zu erhalten, wie ich mit dem Insolvenzverfahren meines Heizungslieferanten umgehen soll.

Dieser hat mir am 23.06.2012 eine völlig desolate Heizungsanlage übergeben. Installationsmängel, Mängel in der Projektierung und Planung. Es erfolgte eine teilweise Ausbesserung der Mängel, wodurch weitere Details zum Vorschein kommen.

Einen Tag vor Beendigung der Ausbesserungsarbeiten wurden alle Tätigkeiten eingestellt. Es bestehen weitere Mängel, es sind neue hinzugekommen und ich habe durch die Beseitigung der groben Mängel neue entdeckt.

Die Bezifferung des Schadens bzgl. Austauschteile ist einfach, aber wie teile ich dem insolventen Unternehmen mit, dass ich bei Unternehmensforführung:

-- auf Mangelbeseitigung bestehe
-- Schadenersatz für die Mängel haben will, die ich jetzt beseitigen muss
-- Mängel habe, die noch nicht deklariert wurden
-- Gewährleistung über 5 Jahre

Das lässt sich ja jetzt so nicht ganz einfach in einer Zahl ausdrücken.

Und einen SV will ich nicht bezahlen, es kann ja passieren, dass das Unternehemn nicht mehr gerettet werden kann.

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-- Editiert peterpan34 am 10.12.2013 19:04




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Könnte schlimmer sein, denn Du hast sicher noch nichts bezahlt -oder? Der Warenwert der Heizung ist jedenfalls unstrittig. Schadensersatz für nicht vorhersehbare Schäden wird kaum durchsetzbar sein. Nachweisbar zur ordnungsgemäßen Fertigstellung auffordern. Wenn das nicht erfolgt anderes Unternehmen beauftragen und Kosten vom Gesamtangebot abziehen. Mehr wird kaum drin sein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Leider konnten die Mängel bei Einzug in der Weise nicht festgestellt werden. Die Rechnung wurde daher vollständig bezahlt.

Ich konnte den Heizungsbauer aber davon überzeugen, dass er Mist gebaut hat und während der Mangelbeseitigung ist er Pleite gegangen.

Jetzt sind noch Arbeiten offen, die er nicht erldeigt hat, ein anderer Handwerker traut sich aber an die Sachen nicht dran...

Ich will das Unternehmen zumindest zum Schadenersatz zwingen können, wenn es weitergeführt wird. Aktuell darauf zu klagen wäre zwar Selbstmord, aber die richtigen Dinge will ich in die Wege leiten, damit ich ihn im Falle einer Fortführung der geschäftlichen Tätigkeit zu Schadenersatz zwingen könnte.

Ob ich das dann tu, steht woanders. Aber ich denke auch an die Gewährleistung bis Juli 2018.

Ich hatte insgesamt Glück im Unglück. Mit ein paar hundert Euro ist der Schaden abgehakt. Aber für den Fall, dass das Unternehmen weitergeführt wird, will ich diesen Schaden ersetzt haben.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heizungsbauer bereits eröffnet? Wenn ja, dann kann man die Ansprüche nur noch zur Tabelle anmelden. Erfüllt werden sie nicht mehr. Auch wenn das Unternehmen durch den IV fortgeführt, bei einer Einzelfirma aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben oder im Rahmen eines Asset-Deals an einen Dritten veräußert werden sollte. Da bleibt dann nur noch die Anmeldung zur Insolvenztabelle.

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#4
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Das habe ich vermutet. Der Insolvenzverwalter weis eigentlich Bescheid, dass ich noch Forderungen habe, da ich anmahnte, die Mängel zu beseitigen.

Er unterrichtet jedoch nicht offiziell die Kunden über das aktuelle Gläubigerschutzverfahren.

Naja... Ich schreibs ab.

Kann man da steuerlich etwas machen?

Danke und Gruss

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

quote:
Der Insolvenzverwalter weis eigentlich Bescheid, dass ich noch Forderungen habe, da ich anmahnte, die Mängel zu beseitigen.


Die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen stellt aber keine Forderungsanmeldung dar. Ihre Forderungen müssen Sie vielmehr ausdrücklich beim IV anmelden. Hierzu gibt es auch Formulare im Internet.

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#6
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen stellt aber keine Forderungsanmeldung dar. Ihre Forderungen müssen Sie vielmehr ausdrücklich beim IV anmelden. Hierzu gibt es auch Formulare im Internet.


Ich habe mir so ein Formular angesehen.
Wie komme ich denn das gerichtliche Merkblatt zur Forderungsanmeldung?

Muss ich das bei Gericht anfordern?
Wie gehe ich mit Forderungen aus möglichen Gewährleistungsansprüchen um, die in den nächsten 4 Jahren entstehen könnten?

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

quote:
Wie komme ich denn das gerichtliche Merkblatt zur Forderungsanmeldung?


Das gibt es auch im Internet.

quote:
Wie gehe ich mit Forderungen aus möglichen Gewährleistungsansprüchen um, die in den nächsten 4 Jahren entstehen könnten?



Für noch nicht entstandene Forderungen kann auch noch kein Betrag angemeldet werden. Sobald ein neuer Mangel auftritt, müsste man dann wohl nachmelden.

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#8
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich versteh ja irgendwie nicht, dass sie mir Ersatzteile verkaufen dürfen (zur Sicherheit nur gegen Vorkasse), gleichzeitig aber nicht verpflichtet sind, meine Mängel zu beseitigen und die Materialkosten selbst zu übernehmen.

Danke für die Auskünfte!

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Das liegt am Insolvenzverfahren. Der Grundsatz des Insolvenzverfahrens ist die Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger. Dies erfolgt unter anderem dadurch, dass sämtliche Forderungen, die vor der Insolvenz entstanden sind Insolvenzforderungen sind und mit einem Geldbetrag zur Tabelle angemeldet werden. Sind sie nicht auf Geld gerichtet, muss sozusagen eine Umrechnung erfolgen.

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