Hinterlegungen bei beantragter Insolvenz

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fluffi87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinterlegungen bei beantragter Insolvenz

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:

Ein Kunde von mir wollte nicht bezahlen. Es gab dann ein rechtskräftiges Urteil, auf Grund dessen ich Pfändungen bei Drittschuldner eingeleitet hatte. 5 Tage nach der Urteilsverkündung hatte der Kunde dann sein Unternehmen rückwirkend auf den Tag vor der Urteilsverkündung abgemeldet und behauptet, dass er das Unternehmen verkauft habe.

Die Drittschuldner waren sich unsicher, ob sie an mich oder den neuen Unternehmensinhaber bezahlen sollen und hinterlegten das Geld bei den zuständigen Amtsgerichten. Nun wurde ein Prozess geführt, wem das Geld zusteht.
Es wurde mir zugesprochen (rechtskräftig; Der Rechtskraftvermerk ist beantragt, jedoch noch nicht erhalten).

Drei Wochen nach der Urteilsverkündung meldete auch der neue Inhaber das Unternehmen ab und stellte kurz darauf einen Antrag auf Regelinsolvenz (der Antrag wird noch von dem zuständigen Amtsgericht geprüft). Eine Anordnung, dass die Zwangsvollstreckung eingestellt oder untersagt wird, gibt es von dem Insolvenzgericht bisher nicht.

Nun weigert sich der neue Inhaber und dessen Anwalt die hinterlegten Beträge freizugeben (obwohl das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig ist) und behaupten, das hinterlegte Geld würde in die Insolvenzmasse fließen. Der neue Inhaber hat die Hinterlegungsstellen angeschrieben mit dem Hinweise, dass er Insolvenz angemeldet hat und diese dazu aufgefordert das Geld nicht auszuzahlen und gesagt, dass das hinterlegte Geld in die Insolvenzmasse fliesen werde.

Nun meine Fragen:
1. Kann das hinterlegte Geld mit dem rechtskräftigen Urteil auch ohne Zustimmung der Gegenseite ausgezahlt werden?
2. Wirkt sich die Insolvenz auf die Auszahlung aus?
3. Könnte der Insolvenzverwalter, wenn die hinterlegten Beträge an mich ausgezahlt werden, diese später wieder
zurückfordern? (Stichwort: Rückschlagsperre)

Über Antworten würde ich mich freuen.




-- Editiert von Fluffi87 am 09.03.2018 00:22

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