IN / IK ?

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
IN / IK ?

X hat sehr viel Schulden, sowohl gewerblich als auch privat, ist zahlungsunfähig geworden.

Welches Insolvenzverfahren soll er beantragen ?
Wie kann sein Insolvenzverwalter die Schulden auseinander halten ?

Wenn Gläubiger wegen gewerbl. Schulden ihn ins Insolvenzverfahren treibt,
bleiben seine Privatschulden bestehen ?

Was passiert wenn Privat Gläubiger aus Versehen die private Forderung beim gewerb. Insolvenzverfahren anmeldet ?


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"28c7h49T"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich glaube, dass hatten wir hier schon mehrfach gehabt.

Wenn eine Person einen Gewerbebetrieb als Einzelfirma bzw. Einzelgewerbe und nicht in einer Gesellschaft betreibt, dann gibt es nur ein einheitliches Insolvenzverfahren. Es wird nicht zwichen privaten und gewerblichen Schulden getrennt. Das ist ja auch logisch, weil die Gläubiger z.B. bei einer Zwangsvollstreckung ja auch auf das private (z.B. Wohnhaus) wie das gewerbliche Vermögen (z.B. Betriebsimmoblilie) zugreifen können.

Ist der Schuldner aktiv wirtschafltich tätig, dann kommt nur ein IN - Verfahren in Betracht.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ah so, in IN ist IK eingeschlossen.
Danke für die Erklärung. 1 Daume.

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"28c7h49T"

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