Guten Abend,
ich befinde mich seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz. Seit einem Monat in der Wohlverhaltensphase. Von Anfang der PI wird der pfändbare Anteil meines Lohnes an den InsoVerw vom Arbeitgeber überwiesen ( ca. 450 EUR monatl.).
Nun möchte ich gerne ab 202006 in die Selbstständikeit gehen und ab dem Zeitpunkt den gleichen monatlichen Betag ebenso überweisen.
Für meine Selbstständigkeit würde ich selber das aktuelle Arbeitsverhältnis kündigen.
Zu dem Sachverhalt meine Frage:
Kann es Probleme bei der Versagung der Restschuldbefreiung
geben wenn ich das Arbeitsverhältnis selbstständig gekündigt habe auch wenn ich weiterhin den gleichen Betrag wie im Angestelltenverhältnis monatlich überwiesen habe ? Oder ist es demnach dem Insolvenzverwalter relativ egal ob ich oder der Arbeitgeber kündigt sofern nur die Beträge weiterhin überwiesen werden ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
In der Privatinsolvenz das Arbeitsverhältnis selber kündigen
Frage vom 12.11.2019 | 21:14
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
In der Privatinsolvenz das Arbeitsverhältnis selber kündigen
Nicht genau ihre Frage?
Wir haben weitere Antworten zum Thema
Restschuldbefreiung Insolvenzverwalter
#1
Antwort vom 13.11.2019 | 14:32
Von
Status: Senior-Partner (6885 Beiträge, 3786x hilfreich)
Ohne Kenntnisse sämtlicher Umstände kann man Ihre Frage nicht beantworten. Klar ist, dass der Schuldner verpflichtet ist, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Weiter klar ist, dass ein selbständig tätiger Schuldner verpflichtet ist die Insolvenzmasse so zu stellen, als ob der Schuldner eine angemessene abhängige Beschäftigung ausüben würde.
#2
Antwort vom 13.11.2019 | 15:01
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort. Soweit ist mir das auch bekannt. Welche Kenntnisse benötigen Sie noch um eventuell die Frage zu beantworten ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13.11.2019 | 16:49
Von
Status: Senior-Partner (6885 Beiträge, 3786x hilfreich)
Man bräuchte vollumfängliche Kenntnisse über Ihren berfuglichen Werdegang, Ihr Alter etc. Allerdings wäre das dann Rechtsberatung im Einzelfall, die hier nicht erlaubt ist.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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