Informationsanspruch der Gläubiger

3. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
ehren_mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)
Informationsanspruch der Gläubiger

Guten Abend,

angenommen ein Reisebüro geht in die Insolvenz und schädigt ca. 3.000 Gläubiger.

Ist es üblich, das solche Verfahren mehr als 1,5 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens dauern?

Ist es weiterhin üblich, das Insolvenzverwalter in solchen Fällen auf Anfragen seitens einzelner Gläubiger nach dem Stand des Verfahrens nach 1,5 Jahren !!! diese schlichtweg ignorieren?

Wann kommen die Insolvenzverwalter wieder auf die Gläubiger zu?

Ich verstehe zwar den Aufwand, der beim IV entsteht, wenn individuelle Anfragen auf ihn zukommen, aber kann man das nicht im Zeitalter von Internet und Emails in Form eines Informations-Abholprinzips oder regelmässiger Informationsstreuung ganz einfach lösen?

Vielen Dank für die Erläuterungen!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:<hr size=1 noshade>Ist es üblich, das solche Verfahren mehr als 1,5 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens dauern? <hr size=1 noshade>


Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Unternehmensinsolvenzverfahrens dieser Größenordnung liegt bei ca. 4 bis 6 Jahren, gelegentlich auch länger, wenn viele Rechtsansprüche der Insolvenzschuldnerin ungeklärt sind oder die Buchhaltung aufgearbeitet werden muss. Eventuell sind auch noch Prozesse zu führen, dann kann sich das auch mal deutlich länger hinziehen. Der Rekord in unserer Kanzlei hier liegt bei 15 Jahren (noch Konkursverfahren).

quote:<hr size=1 noshade>Ist es weiterhin üblich, das Insolvenzverwalter in solchen Fällen auf Anfragen seitens einzelner Gläubiger nach dem Stand des Verfahrens nach 1,5 Jahren !!! diese schlichtweg ignorieren? <hr size=1 noshade>


Ja das ist üblich. Gerade bei einer Gläubigerzahl von 3.000 wie in Ihrem Fall. Stellen Sie sich mal vor, alle 3.000 Gläubiger würden den IV mit regelmäßigen Sachstandsanfragen behelligen. Der würde seine Arbeit nicht mehr machen können. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber keinen Auskunftsanspruch von Gläubigern gegenüber dem IV normiert. Sie haben allerdings als Verfahrensbeteiligter das Recht, Einsichtnahme in die Verfahrensakte beim Insolvenzgericht zu beantragen und können dann Kenntnis von den Verwalterberichten nehmen.

quote:<hr size=1 noshade>Wann kommen die Insolvenzverwalter wieder auf die Gläubiger zu? <hr size=1 noshade>


I. d. R. gar nicht. Gläubiger, deren Forderung anerkannt wurde, erhalten normalerweise überhaupt keine Rückmeldung. Nur wenn die Forderung bestritten wurde, bekommt man einen Tabellenauszug. Dann sollte man Kontakt zum IV suchen und ihn fragen, warum bestritten wurde. Erhält man keine Antwort, sollte man eine Feststellungsklage in Erwägung ziehen. Dies natürlich nur dann, wenn die ausgeschüttete Quote das rechtfertigt.

quote:<hr size=1 noshade>Ich verstehe zwar den Aufwand, der beim IV entsteht, wenn individuelle Anfragen auf ihn zukommen, aber kann man das nicht im Zeitalter von Internet und Emails in Form eines Informations-Abholprinzips oder regelmässiger Informationsstreuung ganz einfach lösen? <hr size=1 noshade>


Es gibt Insolvenzsoftware, die ein Gläubigerinformationssystem zur Verfügung stellt. Damit können Gläubiger mit einer ihnen zugewiesenen PIN jederzeit die Berichte unter einer geschützten Internet-Adresse abrufen. Leider haben nicht alle IV ein solches GIS im Angebot.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#2
 Von 
ehren_mitglied
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

vielen Dank für die klaren Antworten.

Da ich beruflich mit Servicegestaltung zu tun habe, sind diese behöderlichen oder im Falle von Kanzleien eher juristisch entstandenen Geschäftsbeziehungen (IV - Gläubiger) für mich immer nur schmerzhaft zu ertragen. Ich kann mich ja formal an die Gesetze halten (kein Auskunftsanspruch) oder an die mitteleuropäische Kommunikationskultur des 21. Jahrhunderts.

Normalerweise stehe ich auf dem Standpunkt, dass sprechenden Menschen geholfen werden kann, also ein aktive Kommunikation des IV gegenüber der grauen Masse an Gläubigern den "Anfrage-Spam" mimimieren müsste und so auch für beide Seiten etwas Vorteilhaftes herausspringt.

Was meinen Sie, sind IVs gute Kunden für mich im Bereich Service-Enginnering oder ist die Welt des IVs ausschliesslich durch festgelegte Honorarsätze und Mandanten (statt Kunden) geprägt?


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#3
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Das würde ich so nicht sagen. Es gibt auch Menschen, die ihre Rechnungen nicht sofort bezahlen.

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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung. Mindestens 1 OG mit Balkon, damit ich zum Volk sprechen ka"

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#4
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was meinen Sie, sind IVs gute Kunden für mich im Bereich Service-Enginnering oder ist die Welt des IVs ausschliesslich durch festgelegte Honorarsätze und Mandanten (statt Kunden) geprägt? <hr size=1 noshade>


Puh... ich gebe zu, ich bin mit dem Begriff "Service Engineering" etwas überfordert. Ich bin noch ein etwas konservativ geprägter Mensch, der mit den neumodischen (d)englischen Wörtern nicht besonders viel anfangen kann...

Ich weiß nur, dass es IV gibt, die bspw. die Buchhaltung eines insolventen Unternehmens, die Berichterstattung oder auch die Schlussrechnungslegung "outsourcen" - um bei diesem fürchterlichen Verhunzen der deutschen Sprache zu bleiben... ;)

Ansonsten greifen IV i. d. R. auf ein eingespieltes Team an (festangestellten) Mitarbeitern zurück.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Was meinen Sie, sind IVs gute Kunden für mich im Bereich Service-Enginnering oder ist die Welt des IVs ausschliesslich durch festgelegte Honorarsätze und Mandanten (statt Kunden) geprägt?

Das kommt sowohl auf die grundsätzliche Einstellung der IVs an, als auch auf die Gesetze.



Grundsätzlich würde es Sinn machen, über eine - passwortgeschützte und SSL gesicherte - Seite Informationen herauszugeben.

Die Frage ist natürlich, wer soll das bezahlen?
Darf ein IV überhapt für solches Geld ausgeben, wenn laut Gesetz kein solcher Auskunftsanspruch von Gläubigern besteht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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