Inkassoschreiben in der Privatinsolvenz

27. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Schuldenabbau123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben in der Privatinsolvenz

Hallo liebe ForistInnen,

Ein Inkassounternehmen schreibt bezüglich einer berechtigten Forderung, welche aber 2021 bei dem Insolvenzvorverfahren beim Anwalt für Insolvenzrecht bereits -angegeben- worden ist und in die Tabelle mit aufgenommen worden ist. Ich erhielt 2 Emails,

Frage: Sind folgende Forderungen rechtmäßig?

a) Inkasso weiß offenbar nichts von einer Insolvenz (laut Tabelle aber der -Gläubiger-) und erhielt einen Briefrückläufer und fragte mich nach meiner aktuellen Adresse, sonst würden Nachforschungskosten entstehen.

2 Tage später erhielt ich eine Email von der Schufa bezüglich einer Datenabfrage, ich teilte per Email dann meine Adresse mit mit dem Hinweis der Insolvenz.

Da ich doch bekanntermaßen in dem noch laufenden Insolvenzverfahren bin, hätte ich die Anfrage ignorieren dürfen?

b) verlangt das Inkassounternehmen nun eine Kopie von dem Beschluss des Insolvenzgerichts. MUSS ich denen übersenden? Sonst würden die ihr "Verfahren" weiterführen. Vermutlich Textbaustein, in der Insolvenz nicht statthaft.

Sorgen mache ich mir nur wegen einer möglichen Versagung, aber das ist ja auch Quatsch, da die Forderung angemeldet war und der Gläubiger mit 2 Inkassounternehmen agierte. Vor 3 Jahren Inkasso x, nun y. Vielleicht ging die Anmeldung in der Tabelle auch NUR an den Gläubiger.

Muss eine Anmeldung der Tabelle vom Insolvenzanwalt an das Gericht + Übernahme der Tabelle vom Insolvenzverwalter mit dem Inkasso-Unternehmen eingereicht werden? Es kann sein dass hier NUR der Gläubiger in die Tabelle aufgenommen worden ist, aber nicht das vom Gläubiger beauftragte Unternehmen das zwischenzeitlich gewechselt wurde vom Gläubiger.

Ich gehe davon aus, dass die erfolgte Anmeldung vor Gericht in der Tabelle völlig ausreichend für den sich im EU-Ausland befindlichen Gläubiger sein müsste. Den Schlusstermin mit der Verteilung gibt es in ein paar Wochen. Ich dürfte demnach zu nichts verpflichtet sein, oder soll ich das Schreiben kopieren an

c) Gericht und Insolvenzverwalter mit meinen Hinweisen auf die Tabelle senden, damit ich ganz sicher bin.

d) Die Abfrage des Inkassounternehmens bei der Schufa (ohne meine Zustimmung) müsste ja zulässig sein, aber dann ergibt sich doch das Aktenzeichen der Insolvenz und das Datum, oder sehe das nur ich

Freu mich auf einen Austausch meiner Gedanken hier.


Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
Schuldenabbau123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach kurzer Recherche bei der Anmeldung der Forderungen und der Insolvenz ist die genannte Forderung aufgeführt, ebenso das "alte" Inkasso. Ergo besteht keine weitere Veranlassung dann. Gläubiger wusste bescheid, Inkasso wusste bescheid, Gericht ebenfalls, alles korrekt angemeldet, veröffentlicht.

Das "neue" Inkasso hätte selbst recherchieren können, ist dann deren Problem.

Passt dann

-- Editiert von User am 1. Mai 2023 21:31

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