Inso-Eröffnung an Vermieter u. Arbeitgeber melden.

28. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.11.2014 07:22:22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Inso-Eröffnung an Vermieter u. Arbeitgeber melden.

Hallo,

vor drei Tagen wurde mein Inso-Verfahren eröffnet, habe am 01.04. meinen ersten Termin beim Treuhänder.
In den im voraus auszufüllenden Unterlagen wird auch Adresse und Faxnummer des Arbeitgebers und Vermieters verlangt.

Bei der Vermieter-Adresse wird eine mögliche Kautionsrückzahlung bei Umzug der Grund sein, diese angeben zu müssen. Bin aber vor 29 Jahren hier eingezogen u. habe keine Kaution gezahlt. Könnte die Vorlage des Mietvertrages den Treuhänder veranlassen, den Vermieter nicht zu informieren oder gibt es noch andere Gründe ?

Wer hat Erfahrung damit ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss angeschrieben werden, um die korrekte Abführung der pfändbaren Beträge sicherzustellen.

Der Grund beim Vermieter ist technischer: nach Beginn der PI werden alle Verträge erst einmal mit dem Treuhänder als Massseverwalter weitergeführt. Der kann diese dann kündigen, weiterführen (mit Wirkung für dir Masse) oder freigeben.

Nur bei freigegebenen Verträgen haftet die Insolvenzmasse nicht mehr. Wenn der Treuhänder also möchte, dass das Mietverhältnis in Zukunft normal mit Ihnen weiterläuft und die Insolvenzmasse nicht mehr für eventuelle (zukünftige) Mietschulden haftet, muss er den Vermieter anschreiben und das Mietverhältnis freigeben.

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