Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies das richtige "Unterforum" ist, weil ich aber vermute dass beim Punkt Insolvenzrecht noch die meisten mit meiner Frage etwas anzufangen wissen, stelle ich meine Frage hier. Für Antworten sage ich jetzt schon mal danke!
Firma A war in den 1970iger Jahren ein Bauträger. Dieser Bauträger hat verschiedene Grundstücke mit Einfamilienhäusern bebaut. Bevor die Häuser verkauft wurden, war im Grundbuch Firma A als alleiniger Eigentümer der Grundstücke eingetragen. Die gebauten Häuser wurden verkauft. Die Zufahrten zu den einzelnen Grundstücken befanden sich ebenfalls im Eigentum des Bauträgers, wurden aber NICHT anteilig an die Käufer der Immobilien mit verkauft (auf den Grundstücken der Zufahrten wurden lediglich Wegerechte für die dahinter liegenden Parzellen eingetragen).
Der Bauträger ging in den 80iger Jahren in die Inso. bzw. in den Konkurs. Die Gesellschaft wurde "abgewickelt" und ist seit ca. 30 Jahren aus dem Handelsregister gelöscht! Die Grundbucheinträge zu den Zufahrtsgrundstücken lauten aber nochimmer auf den Bauträger (Firma A) - Eigentümer ist folglich eine Firma dies es seit Jahrzehnten nicht mehr gibt (und damit gibt es auch niemanden mehr, der für diese Firma eine Willenserklärung abgeben kann).
Nun meine eigentlich Frage: wer kann für dieses Grundstück Willenserklärungen abgeben (z.B. Verkauf damit ich dort einen Car-Port vor meinem Haus bauen darf)? Aktuell kann ich einen Bauantrag nicht stellen, schon weil ich nicht Eigentümer zu dem zu bebauenenden Grundstück bin. Aus welchem Grund die Firma seinerzeit abgewickelt wurde ohne dass die Grundstücke verwertet wurden (oder den Anwohnern zum Kauf angeboten wurden) kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen.
Habe ich eine Chance über irgend einen Weg (meinetwegen Zwangsverwalter - wobei, gibt es wohl bei nicht mehr bestehenden Firmen wohl auch nicht mehr) über den ich einen Kaufvertrag zu dem Grundstück schließen könnte? Wer ist für das Grundstück verantwortlich (z.B. wenn eine Kanalsanierung ansteht, wer "darf" dann dazu irgendwelche Entscheidungen treffen?
-- Editiert Praetorianer am 21.11.2013 09:04
Insolvente Firma ist Grudnstückseigentümer
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Spannende Frage: Wer bezahlt denn die Grundsteuer für die Grundstücke?
Was sagt das Grundbuchamt dazu?
-----------------
""
Die Grundsteuer wird von der Stadt erhoben, nicht vom Grundbuchamt.
Das nicht mehr existente jur. Personen im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen sind ist (grade bei Bauträgerpleiten) nichts so sehr ungewöhliches.
Beim Grundbuchamt wird vollzogen was über die Notariate eingereicht wird. Ohne Notarvertrag kann eh nichts gehen. Das Grundbuchamt ist daher für die Frage wer Willenserklärungen abgeben darf (denn darüber müsste sich eher der Notar als das Grundbuchamt informieren) nicht der richtige Ansprechpartner.
Mit geht es um die grundsätzliche Rechtslage bei solchen Fällen wo die nicht mehr existierende Firma noch Eigentümer von Grundstücken oder sonstigen Immobilien ist.
-- Editiert Praetorianer am 21.11.2013 10:44
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Grundbesitzabgaben / Grundsteuer darf im Übrigen immer nur für bebaute oder für bebaubare Grundstücke erhoben werden. Reine Verkehrsflächen (wie in diesem Fall eine Zufahrt) sind daher von Grundbesitzabgaben nicht betroffen und daher hat die Stadt auch keine Forderungen aus den Grundbesitzabgabenbescheiden gegen die besagte Firma.
Letzten Endes würde man hier nur über eine Nachtragsliquidation weiter kommen. Das müsste man beim Registergericht beantragen.
Wie würde sowas ablaufen? Wer hätte dann die Entscheidungskompetenz z.B. für welchen Preis das betreffende Grundstück verkauft wird?
Nach Antragstellung wird jemand zum Nachtragliquidator bestellt. Der prüft dann das weitere Vorgehen und wird auch über die Höhe des Kaufpreises entscheiden, vorausgesetzt die Grundstücke sind unbelastet (also keine Eintragung von Grundschulden etc.). Bei bestehenden Belastungen werden die Banken auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten