Insolvenz / Arbeitslosengeld

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
tuvok 2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz / Arbeitslosengeld

Hallo,

Folgendes Problem liegt bei mir vor: Ich habe noch eine Anstellung, die wohl in nächster kurzer Zeit verlieren werde, da mein Arbeitgeber die Insolvenz beantragt hat.

Ich bin seit 01.05.2008 bei dieser Firma angestellt. Habe kürzlich erfahren, daß mein Arbeitgeber am 4.5.2010 den Insolvenzantrag gestellt bzw. per Post weggeschickt hat. Ich bin bis heutiges Datum noch nicht gekündigt worden.
Ich habe seit 5.5.2010 Urlaub bekommen, wo ich den aktuellen Urlaub und den Alturlaub von 209 abfeier. Ein Insolvenzverwalter ist wohl bis heute noch nicht in der Firma aufgetaucht.

Der Lohn für April fehlt schon (hätte im darauf folgenden Monat, also anfang Mai auf mein Konto sein müssen).

Mein Arbeitgeber sagte mir gestern am Telefon, das er mich nach meinem Urlaub nicht mehr braucht und mich dann freistellen wird und auch kündigen wird.

Jetzt die Frage: Sollich die Kündigung bzw die Freistellung abwarten oder mich sofort auch ohne Kündigung oder Freistellung arbeitslos melden? Hatte mich erst letzten Montag bei Arbeitsamt freiwillig nur arbeitssuchend gemeldet und denn auch von der Insolvenz schon erzählt. Oder soll ist jetzt noch warten, bis der Insolvenzverwalter da ist? Ich habe aktuell im noch Urlaub.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe/Meinungen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Da du dich bereits Arbeitssuchend auf dem AA gemeldet hast, also rechtzeitig angezeigt hast, das du deine Stelle verlieren wirst, droht keine Sperre. Zwar kann man sich nur Arbeitslos melden, wenn man auch Arbeitslos ist, aber um Nachteile zu vermeiden, sollte man sich umgehend melden. Sobald du deine Kündigung hast, sofort zum AA! Die Kündigung muss im übrigen schriflich mit Nachweis erfolgen!
Das AA zahlt auch Insolvenzgeld bis zu drei Monaten, was du dort beantragen kannst, also rückwirkend auch für April. Die Bescheinigung hierfür stellt der InsoVerwalter aus.

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