Sehr geehrte User,
(A) ist insolvent und erhält daher von ihrem Arbeitgeber nur den Grundbetrag ausgezahlt.
(A) wird befördert, eine Gehaltserhöhung steht ins Haus.
Da (A) ja aber insolvent ist, handelt sie mit dem Arbeitgeber den Deal aus, dass ihre Tochter offiziell als 400€-Jobberin angestellt wird, jedoch niemals die Arbeit ausführt, stattdessen nur das "Gehalt" überwiesen bekommt.
Frage:
Ist dies Betrug? Wenn ja welcher Art und wo kann ein Dritter dies anzeigen? Wann verjährt dieses Delikt ggf.?
Besten Dank
Jasmin
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Insolvenz-Betrug?! Wenn ja, wie zur Anzeige bringe
3. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juli 2014 | 23:43
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 72x hilfreich)
Insolvenz-Betrug?! Wenn ja, wie zur Anzeige bringe
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#1
Antwort vom 4. Juli 2014 | 00:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist dies Betrug? <hr size=1 noshade>
Ja
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja welcher Art und wo kann ein Dritter dies anzeigen? <hr size=1 noshade>
Betrug, ggf. in Verbindung mit §288 StGB .
Na, Strafanzeigen stellt man bei der Polizei. Vielleicht sollte man auch die Gläubiger informieren...
quote:<hr size=1 noshade> Wann verjährt dieses Delikt ggf.? <hr size=1 noshade>
Ist sie noch mitten in der Insolvenz? Dauert das noch an? Da wird dann noch nichts verjährt sein. Ansonsten IMHO 5 Jahre. Im Strafrecht richtet sich die Verjährung nach der zu erwartenden Höchststrafe.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 4. Juli 2014 | 09:10
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Guten Morgen,
so viel noch zu Ergänzung: Verschleiertes Einkommen ist trotzdem wie eigenes Netto zu behandeln, 850h I ZPO. Ggf. ergibt sich daraus eine Masseschädigung, die in beiden Verfahrensabschnitten - sowohl eröffnetes Verfahren als auch WVP - zur Versagung führen kann. Hierfür ist allerdings ein Gläubigerantrag nötig. Daher:
quote:
Vielleicht sollte man auch die Gläubiger informieren...
Sehe ich genauso.
Gruß
Krypton
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#3
Antwort vom 24. Januar 2015 | 14:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo liebe Gemeinde,
was aber, wenn man die Gläubiger im Einzelnen nicht kennt?
L.G.Jarillana
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#4
Antwort vom 24. Januar 2015 | 15:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Man könnte auch den Insolvenzverwalter benachrichtigen, nachdem man die Strafanzeige erstattet hat.
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