Hallo
Ich befinde mich gerade in einer Insolvenz und mein Gewerbe wurde wieder vom Insolvenzverwalter freigegeben.
Aufgrund von Corona und 90-prozentiger Umsatzeinbußen habe ich im März die Corona Förderung von 14.000 € bekommen.
Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.
Ein Teil ist aber noch vorhanden.
Mein Insolvenzverwalter ist aber jetzt ganz heiß auf das Geld und möchte gerne wissen wofür ich es ausgegeben habe und wie viel noch übrig ist.
Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..
Deshalb verstehe ich nicht warum der Insolvenzverwalter eine genaue Auflistung haben möchte wofür ich das Geld ausgegeben habe.
Wie soll ich damit umgehen?
Danke
Insolvenz - Corona Förderung
25. August 2020
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Frage vom 25. August 2020 | 10:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz - Corona Förderung
#1
Antwort vom 25. August 2020 | 10:49
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 306x hilfreich)
Zitat :wie auch privat Ausgaben
Das interessiert nicht nur den Insolvenzverwalter, sondern auch den Staatsanwalt.
Eine Verwendung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
#2
Antwort vom 25. August 2020 | 11:32
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 51x hilfreich)
Wahrscheinlich möchte er eine Aufstellung haben, um einschätzen zu können, ob und wieviel von der Hilfe zurück gefordert werden könnte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. August 2020 | 12:25
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
Betriebliche Ausgaben: okay. Private Ausgaben: verboten.Zitat :Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.
Das hat man falsch gelesen.Zitat :Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..
#4
Antwort vom 25. August 2020 | 12:34
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 306x hilfreich)
Zitat :Das hat man falsch gelesen.
Nein, das stimmt nicht.
Der Anspruch des Schuldners auf Gewährung der Corona-Soforthilfe ist ein nach §851 Abs.1 ZPO unpfändbarer Anspruch (LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020, 39 T 57/20).
#5
Antwort vom 25. August 2020 | 12:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Betriebliche Ausgaben: okay. Private Ausgaben: verboten.Zitat :Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.Das hat man falsch gelesen.Zitat :Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..
Oder doch richtig gelesen?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-soforthilfe-pfaendbar_167569.html
Mir blieb nichts anderes übrig meine zwei Monatsmieten von der Corona Förderung zu bezahlen da in Berlin der Antrag auf Hilfe für Selbstständige für private Kosten beim Arbeitsamt über zwei Monate gedauert hat.
Hätte ich dies nicht gemacht hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.
#6
Antwort vom 25. August 2020 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 306x hilfreich)
Zitat :Hätte ich dies nicht gemacht hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.
Nein, soweit es sich nicht um Mieten vor April 2020 handelt.
Art. 240 §2 EGBGB. Es besteht insofern Kündigungsschutz.
#7
Antwort vom 25. August 2020 | 13:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja ich weiß dass es bis nächstes Jahr einen Kündigungsschutz gibt. Aber es gibt immer Mittel und Wege für private Eigentümer.
Hier in Berlin läuft das etwas anders. Hier wird jedes Mittel ausgeschöpft.
#8
Antwort vom 25. August 2020 | 13:18
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 306x hilfreich)
Das müssen Sie dann ggf. mit der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht klären.
#9
Antwort vom 25. August 2020 | 13:41
Von
Status: Unbeschreiblich (40670 Beiträge, 6588x hilfreich)
Ob sich allerdings andere Gerichte dieser Entscheidung anschließen werden, ist nicht zwingend vorhersehbar.Zitat :Oder doch richtig gelesen?
Darauf solltest du also nicht unbedingt vertrauen.
Nein, auch in Berlin geht das nicht so schnell, einen Eigenbedarf durchzusetzen und dich rauszusetzen.Zitat :hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.
#10
Antwort vom 25. August 2020 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (130350 Beiträge, 41516x hilfreich)
Zitat :Nein, auch in Berlin geht das nicht so schnell, einen Eigenbedarf durchzusetzen und dich rauszusetzen.
Gerade in Berlin geht das überhaupt nicht schnell, das ist ein reines Minenfeld ...
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