Insolvenz - Corona Förderung

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tino D123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz - Corona Förderung

Hallo

Ich befinde mich gerade in einer Insolvenz und mein Gewerbe wurde wieder vom Insolvenzverwalter freigegeben.

Aufgrund von Corona und 90-prozentiger Umsatzeinbußen habe ich im März die Corona Förderung von 14.000 € bekommen.

Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.

Ein Teil ist aber noch vorhanden.

Mein Insolvenzverwalter ist aber jetzt ganz heiß auf das Geld und möchte gerne wissen wofür ich es ausgegeben habe und wie viel noch übrig ist.

Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..

Deshalb verstehe ich nicht warum der Insolvenzverwalter eine genaue Auflistung haben möchte wofür ich das Geld ausgegeben habe.

Wie soll ich damit umgehen?

Danke




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Tino D123):
wie auch privat Ausgaben


Das interessiert nicht nur den Insolvenzverwalter, sondern auch den Staatsanwalt.
Eine Verwendung für private Zwecke ist nicht erlaubt.

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 51x hilfreich)

Wahrscheinlich möchte er eine Aufstellung haben, um einschätzen zu können, ob und wieviel von der Hilfe zurück gefordert werden könnte.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Tino D123):
Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.
Betriebliche Ausgaben: okay. Private Ausgaben: verboten.
Zitat (von Tino D123):
Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..
Das hat man falsch gelesen.

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#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Das hat man falsch gelesen.


Nein, das stimmt nicht.
Der Anspruch des Schuldners auf Gewährung der Corona-Soforthilfe ist ein nach §851 Abs.1 ZPO unpfändbarer Anspruch (LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020, 39 T 57/20).

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#5
 Von 
Tino D123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Tino D123):
Diese wurde zum Teil genutzt für Ausgaben des Betriebes, wie auch privat Ausgaben.
Betriebliche Ausgaben: okay. Private Ausgaben: verboten.
Zitat (von Tino D123):
Jedoch hab ich gelesen dass dieses Geld nicht pfändbar ist..
Das hat man falsch gelesen.


Oder doch richtig gelesen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-soforthilfe-pfaendbar_167569.html

Mir blieb nichts anderes übrig meine zwei Monatsmieten von der Corona Förderung zu bezahlen da in Berlin der Antrag auf Hilfe für Selbstständige für private Kosten beim Arbeitsamt über zwei Monate gedauert hat.

Hätte ich dies nicht gemacht hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.





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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Tino D123):
Hätte ich dies nicht gemacht hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.


Nein, soweit es sich nicht um Mieten vor April 2020 handelt.
Art. 240 §2 EGBGB. Es besteht insofern Kündigungsschutz.

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#7
 Von 
Tino D123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiß dass es bis nächstes Jahr einen Kündigungsschutz gibt. Aber es gibt immer Mittel und Wege für private Eigentümer.

Hier in Berlin läuft das etwas anders. Hier wird jedes Mittel ausgeschöpft.

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#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Das müssen Sie dann ggf. mit der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht klären.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40670 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Tino D123):
Oder doch richtig gelesen?
Ob sich allerdings andere Gerichte dieser Entscheidung anschließen werden, ist nicht zwingend vorhersehbar.
Darauf solltest du also nicht unbedingt vertrauen.
Zitat (von Tino D123):
hätte der private Eigentümer auf Eigennutzung gesetzt und ich wäre raus gewesen.
Nein, auch in Berlin geht das nicht so schnell, einen Eigenbedarf durchzusetzen und dich rauszusetzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130350 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, auch in Berlin geht das nicht so schnell, einen Eigenbedarf durchzusetzen und dich rauszusetzen.

Gerade in Berlin geht das überhaupt nicht schnell, das ist ein reines Minenfeld ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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