Hallo,
Eine kurze Frage,
Eine Insolvenz Eröffnung (Privat Insolvenz) die am 23.3.2020 eröffnet wurde, fällt so wie ich das verstanden habe nicht unter die neuen Insolvenzbestimmungen die durch Corona geändert wurden und sich auf drei Jahre verkürzen ohne 35 % der Gesamtmasse zu bezahlen.
Bedeutet, die Insolvenzeröffnung am 23.3.2020 dauerte sechs Jahre.
Oder?
Danke und liebe Grüße
Insolvenz Corona Verkürzung
30. März 2023
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Frage vom 30. März 2023 | 20:58
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz Corona Verkürzung
#1
Antwort vom 31. März 2023 | 11:04
Von
Status: Student (2704 Beiträge, 789x hilfreich)
Zitat :Bedeutet, die Insolvenzeröffnung am 23.3.2020 dauerte sechs Jahre.
Ja und nein. Du kannst nach 5 Jahren verkürzen sofern du die IV+Gerichtskosten bezahlt hast.
Und jetzt?
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