Hallo zusammen.
Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen.
Mein Mann befindet sich seit 2013 in Privatinsolvenz. Ich bin nicht verschuldet. Seine Privatinsolvenz
resultiert aus einer gescheiterten Unternehmensgründung, sodass er nun einen Insolvenzverwalter hat.
Für das Jahr 2015 haben wir die Einkommensteuererklärung im Mai 2016 abgegeben und die getrennte Veranlagung beantragt, da ich mehr als er verdiene und auch mehr Ausgaben habe (Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten).
Ungeachtet dessen hat das Finanzamt ohne unser Wissen die Bescheide an den Insolvenzverwalter meines Mannes geschickt und ihm auch meine Steuerrückerstattung ausbezahlt. Ich selbst habe nicht einmal eine Mitteilung darüber bekommen. Das habe ich nur auf Anfrage telefonisch von der Sachbearbeiterin erfahren.
Darf das Finanzamt das???und wenn nicht, wie kann ich mich wehren? Die verweisen mich an den IV, der natürlich nicht mit mir reden mag bzw. nichts auszahlen möchte.
Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen? (500€).
Vielen Dank.
Insolvenz Ehepartner Steuererstattung
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mann-in-Insolvenzverfahren,-was-ist-mit-Steuererstattung--f140987.html
-- Editiert von AltesHaus am 30.07.2016 23:32
Danke für die Antwort.
Leider hilft mir das nicht weiter.
Selbst wenn der IV auf eine gemeinsame Veranlagung bestehen sollte, müsste ich doch darüber informiert werden und die Hälfte des Erstattungsbetrages bekommen.
Oder etwa nicht?
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Ja schon, aber wo Menschen arbeiten, da passieren Fehler. Ich würde sowohl beim FA als auch beim InsoVerw widersprechen (schriftlich Einwurf-Enschreiben) und die Auszahlung des Geldes verlangen. Frist setzen und abwarten, was die da schreiben.
Danke, das versuche ich.
Wenn nichts passiert, dann Amtsgericht oder wer ist da zuständig?
Vom IV hier direkt Geld zu bekommen, sehe ich eher schwierig.
Aber mal ganz am Rande, wenn Sie mehr Geld verdienen als Ihr in Insolvenz befindlicher Ehemann, wie war denn da die Steuerklassenwahl? Sollten Sie Steuerklasse 3 gehabt haben, dann kann es auch gut sein, dass auf Sie gar kein Teil der Steuererstattung entfällt. Hier sollte noch mal genau geprüft werden.
Nein, wir haben 4/4.
Und jetzt?
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