Insolvenz: Erfüllt Teilzeit + Minijob meine Erwerbsobliegenheit?

24. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Braunschweiger38120
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz: Erfüllt Teilzeit + Minijob meine Erwerbsobliegenheit?

Hallo zusammen,
ich bin aktuell in der Insolvenz und möchte wissen, ob ich meinen Obliegenheiten nachkomme, wenn ich statt eines Vollzeitjobs eine Kombination aus Teilzeitjob und Minijob mache – insgesamt etwa 40 Stunden pro Woche.
Wird das in der Insolvenz akzeptiert oder gibt es dabei Einschränkungen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2688 Beiträge, 785x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an und ist pauschal nicht zu beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Braunschweiger38120
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte man direkt auf sein Insolvenz Verwalter zukommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2688 Beiträge, 785x hilfreich)

Zitat (von Braunschweiger38120):
Sollte man direkt auf sein Insolvenz Verwalter zukommen ?

Die Aufgabe des IV ist nicht dich zu beraten. Daher kannst du ihn fragen, aber wenn er keine Lust hat zu antworten, ist das eben so. Auch hat der IV das nicht zu entscheiden.

Im Notfall musst du abwarten ob ein Gläubiger einen RSB Versagungsantrag stellt und wie das Gericht dann entscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

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