Insolvenz Kündigung

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
pest07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz Kündigung

Hi
Meine Firma hat Insolvenz angemeldet und hat nun allen Arbeitnehmern eine Kündigung zum 31.11.09 per Einschreiben zugeschickt(im August)
Ich arbeite seit 10 Jahren im Betrieb.Jetzt aber zu meinen Problem?????
Ich habe keine Kündigung erhalten
Ich vermute das der Insolvenzverwalter meine kündigung vergessen hat.Wie soll ich mich nun verhalten???????????

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5 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bist du schwerbehindert oder gleichgestellt? Oder ggf. in Elternzeit oder schwanger?

In solchen Fällen braucht der Arbeitgeber und auch der IV die Zustimmung der zuständigen Behörde zu der Kündigung, sodass das Nichtvorhandensein einer Kündigung damit zusammen hängen könnte.

Trifft dies nicht zu, dann könnte es sein, dass der IV dich noch für Abwicklungsarbeiten benötigt. Darüber müsste aber mal gesprochen worden sein.

Die große Frage ist jetzt, wie man sich taktisch klug verhält. Sollte kein neuer Job in Aussicht sein, dann könnte man erst mal Abwarten. Schließlich entsteht für jeden Monat nach der Insolvenzeröffnung ein Lohnanspruch als Masseverbindlichkeit. Sprich diese Ansprüche werden vor den Insolvenzforderungen bedient. Wenn genügend Masse vorhanden ist, kann es also sein, dass man für die Zeit bis zur Kündigung volles Gehalt erhält. Sollte man freigestellt werden, hat man vielleicht zumindest die Option, dass die Auszahlung noch früh genug kommt und sich der Bezugszeitraum für das ALG verlängert.

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#2
 Von 
pest07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin weder schwerbehindert noch sonstwas.Wie ich von Kollegen gehört habe soll die firma wohl verkauft werden.Also soll ich am besten abwarten und später meine Kündigungszeit einklagen???

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bist du eigentlich noch am Arbeiten? Oder bist du freigestellt?

Wichtig wäre im Falle der Freistellung, die Arbeitskraft anzubieten, damit Verzugslohnansprüche entstehen.

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#4
 Von 
pest07
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin noch ganz normal am arbeiten

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also, wenn du noch arbeitest und der IV den Verkauf des Unterenhmens anstrebt, dann scheint es mir am wahrscheinlichsten zu sein, dass der Betrieb im eingeschränkten Umfang fortgesetzt werden soll. Allerdings verwundert es mich, dass von seiten des IV so gar keine Infos mal auf einer Betriebsversammlung oder ähnliches herausgegeben wurden.

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